Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG; Sachspende für die Feuerwehr Cramme
Vorlage
SG-XI/109/2023
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gem. § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig.

 

Der Crammer Landwirtschaft e.V beabsichtigt einen Defibrillator (AED) im Wert von 2.486,59 € für die Freiwillige Feuerwehr Cramme zu beschaffen. Das Gerät soll im Außenbereich des Feuerwehrgerätehauses angebracht werden.

 

Es wird um die Genehmigung zur Annahme der Sachspende gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Annahme der Sachspende – Defibrillator für die Feuerwehr Cramme – wird gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: