Sachverhalt:
Gem. § 111 Abs. 7 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die
Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ist die
Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig.
Der Crammer Landwirtschaft e.V beabsichtigt
einen Defibrillator (AED) im Wert von 2.486,59 € für die Freiwillige
Feuerwehr Cramme zu beschaffen. Das Gerät soll im Außenbereich des
Feuerwehrgerätehauses angebracht werden.
Es wird um die Genehmigung zur Annahme der Sachspende gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald
wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Annahme der Sachspende –
Defibrillator für die Feuerwehr Cramme – wird gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: