Sachverhalt:
Auf der Sitzung des Rates der Gemeinde Börßum am 07.11.2022 wurde der Satzungsbeschluss zum o.g. Baugebiet gefasst.
Ebenfalls wurde auf der vorgenannten Sitzung der Beschluss gefasst, dass das Ing.-Büro Damer + Partner, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, den Planungsauftrag für die Erschließung erhält. Ein entsprechender Ingenieurvertrag wurde geschlossen.
Die Entwurfsplanung hierfür ist so gut wie abgeschlossen, so dass mit der Maßnahme bzw. dem Ausschreibungsverfahren unmittelbar begonnen werden kann.
Dazu zählen auch u.a. kurzfristige im Vorfeld umzusetzende Arbeiten wie die Herstellung einer Ackerzufahrt und die Verlegung einer Fangdrainage, welche im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zu vergeben sind.
Um in keinen zeitlichen Verzug bei der Ausführung zu geraten und eine Vermarktung so schnell wie möglich voranzutreiben ist es erforderlich, den Bürgermeister und den Gemeindedirektor – bzw. dessen Stellvertreter/in – zu ermächtigen, sämtliche weiteren, erforderlichen Verfahrensschritte, Anträge und Aufträge, welche die Maßnahme betreffen, durchführen zu dürfen.
Die Auftragsvergabe erfolgt an den jeweiligen wirtschaftlichsten Bieter.
Der Rat der Gemeinde Börßum wird regelmäßig über die Auftragsvergaben und den Baufortschritt unterrichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Der Bürgermeister und der Gemeindedirektor
-bzw. dessen Stellvertreter/in- werden ermächtigt, alle weiteren
Verfahrensschritte, Anträge und Auftragsvergaben, die für die Erschließung des
Baugebietes „Achim-Süd“ im Ortsteil Achim erforderlich sind, durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: