Betreff
Erneuerung der Heizungsanlage in der KITA Groß Flöthe in 38312 Flöthe;
Auftragsvergabe.
Vorlage
F-XIX/035/2023
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Flöthe hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 beschlossen, dass die Heizungsanlage im Kindergarten Flöthe gemäß der im Rat vorgestellten Variante 2 erneuert werden soll. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt ein entsprechendes Vergabeverfahren vorzubereiten und durchzuführen.

 

Die Arbeiten für diese Maßnahme wurden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgeschrieben Das Ausschreibungsverfahren einschließlich der formellen Prüfung wurde von der Zentralen Vergabestelle des Landkreises Wolfenbüttel durchgeführt. Als Abgabetermin für die Angebote (Eröffnungstermin) wurde der 11.01.2023 festgesetzt.

 

Die Prüfung und Wertung der Angebote ergibt als wirtschaftlichsten Bieter für die Arbeiten die

Fa. Jonny Peper GmbH, Goslar     34.769,29 €

 

Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens wurden von 4 Firmen die Vergabeunterlagen über das Vergabeportal des Landkreises Wolfenbüttel angefordert. 3 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Dies entspricht einem Rücklauf von 75 %.

 

Im Rahmen der Prüfung der Angebote musste das Angebot eines Bieters aus den nach-folgenden Gründen ausgeschlossen werden.

1.)    Die Vergabeverfahren der öffentlichen Auftraggeber dienen dazu einen gleichberechtigt-en, transparenten und nicht diskriminierenden Wettbewerb zu gewährleisten. Das o.g. Vergabeverfahren wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung geführt, d.h. alle Bewerber müssen zur gleichen Zeit über die gleichen eindeutigen und erschöpfenden Informationen etc. verfügen, um ein auskömmliches und vergleichbares Angebot abgeben zu können. Um dies zu gewährleisten, werden verschiedene Unterlagen abgefordert. Kernstück einer Vergabe ist hierbei natürlich in der Regel das ausgefüllt zurückgereichte Leistungsverzeichnis. Die auszuschließende Firma hat ihrem Angebot ein eigen erstelltes Leistungsverzeichnis beigefügt, welches in keiner Weise dem zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnis entspricht. Dies hat zur Folge, dass weder die Einzelpositionen, noch der Gesamtpreis vergleichbar zu den anderen Angeboten sind. Auch die Qualität und Güte der angebotenen Leistung ist nicht vergleichbar. Eine Aufforderung an das Unternehmen das Leistungsverzeichnis zu korrigieren, würde eine diskriminierende Nachverhandlung darstellen. Dies ist bei öffentlichen Ausschreibungen nicht zulässig.

 

2.)   Hinzu kommt außerdem, dass die auszuschließende Firma kein verbindliches Angebot abgegeben hat, da das Angebot lediglich als Kostenschätzung deklariert wurde. Das verbindlich vorgeschriebene Angebotsschreiben, in dem u.a. ein verbindlicher Preis ausgewiesen wird sowie die Leistungsverzeichnisse und Verdingungsunterlagen anerkannt werden, wurde nicht zurückgereicht. Auch alle weiteren geforderten Unterlagen z.B. zur Überprüfung der Fachkunde und Eignung wurden nicht zurückgereicht.

 

3.)   Zu guter Letzt hat das Unternehmen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Auftragsgrundlage gemacht, ohne diese allerdings beizufügen. Dies stellt eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen dar, da der Auftraggeber das vertragliche Regelwerk für die Ausführung nach der VOB/B vorgeben hat.

 

Damit hat dieses Unternehmen kein verbindliches und vergleichbares Angebot abgeben. Sollte dieses Unternehmen monieren, dass die Leistung nicht korrekt ausgeschrieben wurde, ist in den Vergabeunterlagen eindeutig geregelt, dass sich die Bewerber unverzüglich über die Richtigkeit der ausgeschriebenen Leistung zu vergewissern und ggf. im Rahmen der Angebotsfrist entsprechende Fragen über den Auftragsgegenstand zu stellen haben. Zur Sicherstellung der Gleichberechtigung ist hier die Kommunikation über das Vergabeportal eindeutig vorgegeben. Von dieser Möglichkeit hat die Firma keinen Gebrauch gemacht.

 

Aus den vorgenannten Gründen musste dieses Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nicht mehr im lfd. Verfahren ist. Der Zuschlag darf auf ein ausgeschlossenes Angebot nicht erteilt werden, siehe hierzu auch § 19 Abs. 3 VOB/A.

 

Sollte der Zuschlag trotzdem erteilt werden, hätte das eigentlich begünstigte Unternehmen, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren gem. § 21 VOB/A wegen Verstößen gegen die Vergabebestimmungen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung zu beantragen und könnte Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde Flöthe geltend machen.

 

Außerdem würde der Fördermittelgeber seine Zuwendung vermutlich nicht ausschütten.   

 

Im anliegenden Preisspiegel wird das ausgeschlossene Unternehmen nachrichtlich mit aufgeführt.

 

Das Ingenieurbüro Sönke Leißner, Peine, empfiehlt, die Firma Jonny Peper GmbH, Goslar, als wirtschaftlichsten Bieter mit den Leistungen zu beauftragen. Hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bestehen gegen die Beauftragung des Bieters keine Bedenken.

 

Im Finanzplan 2022/2023 der Gemeinde Flöthe sind für diese Maßnahme Mittel vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der Auftrag zur Erneuerung der Heizungsanlage in der Kindertagesstätte in 38312 Flöthe OT Groß Flöthe wird der Firma Jonny Peper GmbH, Mauerstraße 66, 38640 Goslar zum Angebotsendpreis in Höhe von Euro 34.769,29 (inkl. Mwst.) erteilt.

·         Die vorstehend genannte Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorvergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel ohne wesentlichen Bedenken erfolgt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      36510.787110

Mittel stehen zur Verfügung:      ja

Gesamtausgaben:                                    34.769,29 €

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: