Sachverhalt:
Das Pfarramt Wolfenbüttel-Halchter, Ohrum, Dorstadt hat am 03. August 2022 einen Antrag auf Bezuschussung der Maßnahme zur Grundrenovierung der Friedhofskapelle auf dem Ev.-luth. Friedhof in Dorstadt gestellt und 3 Kostenvoranschläge eingereicht.
Das preisgünstigste Angebot der Fa. Skottki beläuft sich auf eine Angebotssumme von 6.568,34 Euro.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 2 b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtung zuständig.
Die Samtgemeinde Oderwald hat ab 01.01.2016 einen Grundsatzbeschluss zur Bezuschussung von erforderlichen Investitionsmaßnahmen auf Friedhöfen und für Friedhofskapellen gefasst. Danach beteiligt sich die Samtgemeinde auf Antrag am Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe. Die Beteiligung beläuft sich auf 50 v.H. der geplanten Kosten. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt.
Im Haushaltsplanungsverfahren 2023 sind entsprechende Mittel für die Sanierungsmaßnahme eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Dem Pfarramt Wolfenbüttel-Hachter, Ohrum, Dorstadt
wird für die Maßnahme Grundrenovierung der Friedhofskapelle auf dem Ev.-luth.
Friedhof Dorstadt ein Zuschuss in Höhe von 3.284,17 Euro gewährt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: