Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am
06.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan “Dorfmitte“ gefasst.
Der Bebauungsplan „Dorfmitte“ wird in einem
beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen
in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt.
Im beschleunigten Verfahren kann
1.
von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen werden, 2.
den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. |
|
Gem. §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird daher auf die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
verzichtet.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird zudem von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
BauGB, vom Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe in der öffentlichen
Bekanntmachung zur Planauslage gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Die wesentlichen Bebauungsplangrundlagen werden von Herrn Warnecke, Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, in der Sitzung am 27.02.2023 vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Den in der Sitzung vorgestellten, wesentlichen
Bebauungsplangrundlagen zum Bebauungsplan “Dorfmitte“ in 38312 Cramme, die
einem Entwurf mit Begründung gleichzustellen sind, wird zugestimmt.
·
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1
BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.
·
Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem
Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der
Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1
und § 10a Absatz 1 wird abgesehen.
·
Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: