Betreff
Auflösung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald.
Vorlage
ZKO/093/2024
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Im Jahr 2012 wurde die Gründung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald ins Leben gerufen. Ursächlich war neben bedeutsamen quantitativen und qualitativen Veränderungen in der Kindertagesbetreuung (hier sei explizit die bevorstehende Gesetzesänderung zu erwähnen, wonach ab dem 01.01.2013 Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege eingeräumt wurde), die Bündelung der Aufgabenverantwortung als „Gemeinschaftsprojekt“, um den wachsenden Herausforderungen insgesamt gerecht zu werden.

Grundlage für die derzeitige Wahrnehmung der Aufgaben des Kindertagesstättenwesens im Zweckverbandsgebiet ist die Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel aus dem Jahr 2022.

In den letzten zwei Jahren haben mit den Bürgermeistern und Gremien der Mitgliedsgemeinden zahlreiche Gespräche mit der Überlegung stattgefunden, neben der Überprüfung zur Übertragung der Aufgabe „Kindertagesstättenrecht“ auf die Samtgemeinde Oderwald, die Implementierung eines modifizierten Finanzierungsschlüssels zu erwägen.

Mit Stand Mai 2024 liegen von allen sechs Räten der Mitgliedsgemeinde und dem Rat der Samtgemeinde Oderwald gleichlautende Beschlussfassungen vor, wonach die Aufgabe „Kindertagesstättenrecht“ zum 01.08.2024, spätestens aber zum 01.01.2025 auf die Samtgemeinde Oderwald übertragen werden soll. Abweichend von der bisherigen Finanzierungssystematik, wonach sich der jeweilige Umlagebeitrag der Mitgliedsgemeinden zur Zweckverbandsumlage an dem prozentualen Anteil der in den Einrichtungen des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald betreuten Kinder der jeweiligen Mitgliedsgemeinden ableitet, wird künftig auch die Steuerkraft in angemessenem Umfang Berücksichtigung finden. Auf die im Anhang befindliche Übernahmevereinbarung wird insoweit Bezug genommen.

Gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 der Zweckverbandsordnung für den Zweckverband Kindergarten Oderwald in der derzeit geltenden Fassung, beschließt die Verbandsversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder über die Auflösung des Zweckverbandes. Die Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 Satz 2 der Zweckverbandsordnung für den Zweckverband Kindergarten Oderwald sind bereits gegeben, wonach die Mehrheit der Verbandsmitglieder ebenfalls der Auflösung zuzustimmen haben (sh. vorstehend). Nach § 17 Abs. 6 der Zweckverbandsordnung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald ist die Auflösung sodann im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel bekannt zu machen.

Mit Beschluss des Rates der Samtgemeinde Oderwald vom 17.04.2024 wurde der Samtgemeindebürgermeister ermächtigt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung Aufgabenübertragung mit Wirkung ab 01.01.2025 vorzubereiten.

Der Kommunalaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel ist die Auflösung des Zweckverbandes

Kindergarten Oderwald anzuzeigen.


Beschlussvorschlag:

Die Zweckverbandversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Auflösung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald zum 01.01.2025 wird zugestimmt. Die Verbandsgeschäftsführung wird ermächtigt, die für die Auflösung des Zweckverbandes bzw. die für die Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald als zukünftigen Aufgabenträger (nach § 98 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) notwendigen Schritte umzusetzen.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: