Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der Rat der Gemeinde Börßum ermächtigt den Vertreter der Gemeinde Börßum in der Zweckverbandsversammlung der Haushaltssatzung 2018 inkl. Haushaltsplan und Stellenplan des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald zuzustimmen.


Ratsherr Wessel teilt mit, dass die Haushaltsplanung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald für 2018 leider noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Die gesetzlichen Änderungen in Bezug auf die Gebührenfreiheit der Erziehungsberichtigten im Bereich „Kindergarten“ wird in diesem Haushalt 2018 gemäß den aktuell bekannten Rahmendaten berücksichtigt.

 

Damit verbunden wird eine Steigerung des Jahresverlustes sein, der durch die Mitgliedsgemeinden in Form der Verbandsumlage gedeckt werden muss.

 

Hierzu verweist er auf die Haushaltsplanung der Gemeinde Börßum.

 

Da die Gemeinde Börßum nach dem 14.05.2018 vorerst kurzfristig keine weitere Sitzung geplant hat und damit keine weiteren zeitlichen Verzögerungen eintreten und der Zweckverband somit seine Haushaltssatzung 2018 noch zeitnah beim Landkreis Wolfenbüttel einreichen kann, wird angeregt, dass der Rat der Gemeinde Börßum den Vertreter der Gemeinde Börßum in der Zweckverbandsversammlung ermächtigt, dem Haushalt des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald für das Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen.

 

Die Räte der übrigen Gemeinden werden ebenfalls zur Stellungnahme und Zustimmung aufgefordert.

 

Die Stellungnahme des Elternbeirates wird zeitgleich eingeholt.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung hierzu keine Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Ratsherr Hauenschild führt aus, dass die Zahlung der Verbandsumlage der größte Ausgabeposten der Gemeinde Börßum ist. Er tut sich derzeit schwer, einer weiteren Erhöhung der Verbandsumlage zuzustimmen. Er bemängelt die Entscheidung des Landes, die Kindergartenplätze für die Eltern gebührenfrei zu stellen, und die entstehenden Kosten nicht in Gänze zu übernehmen, sondern die Kommunen damit zu belasten.

 

Ratsherr Wessel merkt an, dass der Bereich Kindergartenwesen auch in der Vergangenheit schon immer defizitär war. Im vergangenen Jahr wurden seitens der Gemeinde Börßum rund 300.000,00 € für diesen Bereich übernommen. Auf Grund der zu erwartenden Gesetzgebung des Landes Niedersachsen, werden von diesem rd. 55 % der Personalkosten für den Bereich des Kindertagesstättenwesens übernommen. Diese Beteiligung soll sich in den nächsten 2-3 Jahren bis auf 58 % erhöhen. Dieses wird allerdings bei weitem nicht die entstehenden Kosten für die Kommunen decken. Von einem Vollausgleich durch das Land ist nicht auszugehen. Er fügt hinzu, dass in der nächsten Sitzung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald dem Verbandsgeschäftsführer die Ermächtigung erteilt werden soll, Klage gegen das Land einzureichen. Seitens der SPD-Fraktion ist ein Handeln, welches zu Lasten der Eltern bzw. Kinder gehen würde (Schließung von Gruppen etc.), nicht angestrebt. Hier müssen andere Wege gefunden werden.

 

Ratsherr Ganzauer führt aus, dass es bei Gründung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald im Jahr 2011 seinerzeit die Intention war, das Defizit für den Bereich des Kindertagesstättenwesens langfristig zu verringern. Nunmehr hat sich aber gezeigt, dass sich dieses mittlerweile fast verdoppelt hat. Da aber auch er derzeit keine anderen Alternativen sieht, wird er dem Haushalt so zustimmen. Er geht noch einmal kurz auf die Aussprache im Verwaltungsausschuss ein, und die Möglichkeit, das Kindertagesstättenwesen wieder an den Landkreis abzugeben.

 

Ratsherr Ganzauer stellt bezgl. des vorliegenden Haushalts des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald einige Verständnisfragen, die seitens der Verwaltung abschließend erläutert werden.

 

Bezgl. der vorgelegten Haushaltssatzung bittet Ratsherr Ganzauer um Auskunft, warum die Ein- und Auszahlungen im Bereich des Finanzhaushaltes nicht gleich sind. Hier sind die Einzahlungen um 7.000,00 € höher als die Auszahlungen.

 

NS:   Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 7.000,00 € im Finanzhaushalt des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald kommt durch die Abschreibungen und die Auflösung von Sonderposten sowie deren Erstattung durch die Gemeinden Dorstadt, Heiningen und Ohrum zustande. Dadurch, dass Abschreibungen vor allem für den Kindergarten Oderwald anfallen bzw. die Sonderposten aus Förderungen für diesen Kindergarten eingingen, und die drei Gemeinden diese erstatten, entsteht der Überschuss. Im Ergebnishaushalt sind 15.800,00 € Abschreibungen und 8.800,00 € Auflösungserträge aus Sonderposten ausgewiesen. Die Differenz hieraus sind die 7.000,00 €.

 

Nach reger Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum bei 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme folgenden mehrheitlichen