Sitzung: 12.12.2018 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-X/169/2018
Beschluss:
·
Die als Anlage beigefügte 2.
Nachtragshaushaltsatzung 2018 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.
Ratsfrau Fahlbusch führt aus, dass mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung
2018 keine Veränderung zum aktuellen Haushaltsplan 2018 der Samtgemeinde
Oderwald erfolgt. Die Änderung der Haushaltssatzung basiert ausschließlich auf
der Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb
Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald, die im vorhergehenden
Tagesordnungspunkt beschlossen worden ist. Der Samtgemeindeausschuss hat in
seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu entscheiden.
Ohne Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden
einstimmigen