Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Die als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsatzung 2018 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.

 


Ratsfrau Fahlbusch führt aus, dass mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2018 keine Veränderung zum aktuellen Haushaltsplan 2018 der Samtgemeinde Oderwald erfolgt. Die Änderung der Haushaltssatzung basiert ausschließlich auf der Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald, die im vorhergehenden Tagesordnungspunkt beschlossen worden ist. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu entscheiden.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen