Beschluss: Mehrfachbeschlüsse

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sodann fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald einstimmige Beschlüsse (zu den Punkten 1, 3, 4 und 5; Punkt 2 wird zur Kenntnis genommen):

1.    Vorbehaltlich der Genehmigung der Satzungsneufassung durch die Mitgliederversammlung des Wolfenbütteler Land – Tourismusverband e.V. (nach Umbenennung: Nördliches Harzvorland – Tourismusverband e.V.) und der Eintragung der Änderungen im Vereinsregister des AG Braunschweig stimmt der Samtgemeinderat der Satzungsneufassung auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der Satzung zu.

2.    Der Rat der Samtgemeinde Oderwald nimmt die Neufassung der Beitragsordnung auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Entwurfs der Beitragsordnung und der Geschäftsordnung für Vorstand und Geschäftsführung, Abteilungen, Ausschüsse und sonstigen Gremien des Verbands auf der Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Entwurfs zur Kenntnis.

3.    Der Rat der Samtgemeinde Oderwald beauftragt den Samtgemeindebürgermeister in der Mitgliederversammlung des Verbandes, die über die Satzungsneufassung entscheidet, den Weisungsbeschluss zur Zustimmung zur Satzungsneufassung und aller damit verbundenen Einzelbeschlüsse (u. a. zu Namensänderung; Anpassung des Verbandszwecks; Definition des Verbandsgebiets; Veränderung der Vorstands- und Mitgliederstruktur; Einrichtung von Abteilungen und Ausschüssen; Abstimmungen; Wahlen und Besetzungsrahmen von Organen und Abteilungen oder Beitragsstruktur) zuzustimmen und die entsprechenden Beschlüsse der Verbandsorgane zu vollziehen.

4.    Vorbehaltlich der Genehmigung der Satzungsneufassung durch die Mitgliederversammlung des Wolfenbütteler Land – Tourismusverband e.V. (nach Umbenennung: Nördliches Harzvorland – Tourismusverband e.V.) und der Eintragung der Änderungen im Vereinsregister des Amtsgerichts Braunschweig leistet die Samtgemeinde Oderwald auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Entwurfs der Beitragsordnung die entsprechenden Mitgliedsbeiträge (Grundbeitrag I als Kostendeckungsbeitrag; Grundbeitrag II als lokaler Entwicklungsbeitrag nach Projektbezug oder Abteilungszugehörigkeit; ggf. zusätzlich Mitgliedergruppenbeitrag).

5.    Redaktionelle Änderungen der Entwürfe von Satzung, Nebenordnungen und ihrer Anlagen des Wolfenbütteler Land – Tourismusverband e.V. (nach Umbenennung: Nördliches Harzvorland – Tourismusverband e.V.), insbesondere Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts oder der Behörden und Gerichte insbesondere aus Anlass der Satzungsneufassung werden von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister als Geschäft der laufenden Verwaltung eigenständig vorgenommen. Sie / Er wird im Wege des Vorratsbeschlusses ermächtigt, solchen Änderungen, die nach Eintragung der Satzung vorzunehmen sind, auch künftig in den Gremiensitzungen des Verbandes zuzustimmen. Als redaktionelle Änderungen sind Änderungen anzusehen, die den wesentlichen Inhalt dieses Beschlusses nicht verändern.

 

6.    Mit dem Beschluss zu Punkt 5 überträgt der Samtgemeinderat die darin genannten Aufgaben auf den Samtgemeindebürgermeister. Falls sich Änderungen ergeben, die nicht relevant sind, wird er den Rat der Samtgemeinde Oderwald unterrichten. Wesentlichen Änderungen wird er nur nach vorheriger Genehmigung durch den Rat der Samtgemeinde Oderwald zustimmen.


Ratsherr Bötel erklärt, dass der Tourismus im Landkreis Wolfenbüttel neu strukturiert werden sollte, sodass der gesamte Landkreis Wolfenbüttel davon profitiert.

Für die Samtgemeinde Oderwald entstehen Kosten von rd. € 800,00/Jahr.