Sitzung: 01.06.2022 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-XI/047/2022
Der
Samtgemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
1.
Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich vorbehaltlich
der Anerkennung als LEADER-Region in der EU-Förderperiode 2023 – 2027* als
Mitglied an der LAG Nördliches Harzvorland.
2.
Die Samtgemeinde Oderwald wird die Umsetzung der im
Regionalen Entwicklungskonzept (REK 2023-2027) beschriebene
Entwicklungsstrategie gemäß der Anlage 1 aktiv unterstützen und beabsichtigt
die Mittel für die kommunale Kofinanzierung des LEADER-Prozesses und des
Regionalmanagements für die Jahre 2023 bis mind. 2029 bereitzustellen.
Die Beschlussfassung für diesen Zeitraum
steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsbeschlüsse und ist im Rahmen
einer gesonderten Beschlussvorlage zu konkretisieren.
Dem im Regionalen Entwicklungskonzept
aufgeführten Finanzplan wird zugestimmt.
3.
Die LAG als nicht wirtschaftender Verein ohne
Rechtskraft darf ihren Sitz bei der Gemeinde Schladen-Werla einrichten.
4.
Entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zu diesen
Beschlüssen sind zu gegebener Zeit abzuschließen.
Herr Lohmann stellt den Sachverhalt umfassend vor und macht deutlich, dass es sich hierbei um einen stetigen öffentlichen Beteiligungsprozess handelt, in dem künftige Projekte grundsätzlich berücksichtigt werden. Er weist auf die Fördertatbestände und die Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses hin.
Ratsfrau Fahlbusch weist auf die Beschlusslage vom 14.07.2021 hin und hält die Aufbereitung von Grundlagendaten zur Beurteilung von Handlungsempfehlungen für sinnvoll.
Ratsherr Kokon bezieht sich auf Aussagen zum Hochwasserschutz und der Energiegewinnung aus Wasserkraft (Seite 87). Er stellt die getroffene Aussage zum nicht vorhandenen Entwicklungspotential in Frage.