Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Die Gemeinde Flöthe stellt zum 30.09.2022 die Zuwendungsanträge im Dorfentwicklungsprogramm, welche zur Umsetzung des vorgestellten Konzeptes notwendig sind.

·         Das Planungsbüro Kniese & Mete Architekten Part mbH wird mit der Planung des vorgestellten Gesamtkonzeptes (außer “Außenanlagen“) beauftragt.

·         Das Planungsbüro Warnecke (Dorfentwicklungsplaner) wird mit den Antragsvorbereitungen beauftragt.

·         Das Projekt soll in seiner vorgestellten Form in die nächste Fortschreibung des Dorfentwicklungsplanes der Samtgemeinde Oderwald aufgenommen werden.

 


Bürgermeister Lehmberg weist darauf hin, dass das Planungsbüro Warnecke und das Architektenbüro Kniese & Mete Architekten zu diesem Tagesordnungspunkt Präsentationen vorbereitet haben.

 

Herr Warnecke vom Planungsbüro Warnecke erläutert die Fördermöglichkeiten für den Umbau des Pfarrhauses in Groß Flöthe, die Umnutzung der bisherigen Garage sowie den Neubau einer Seniorenwohnanlage im Pfarrgarten. In einer Präsentation stellt er die maximalen Förderhöchstbeträge dar. Die Präsentation wird dem Protokoll als „Anlage Förderung Dorfentwicklung“ beigefügt.

 

Für den Neubau einer Seniorenwohnanlage im Pfarrgarten sei zu beachten, dass diese gezielt für pflegebedürftige ältere Personen mit einem Pflegegrad errichtet werden müsse. Dieses wäre Bedingung, um Förderungen nach dem sog. Basisdienstleistungsprogramm beantragen zu können. Eine Förderung des Umbaus des Pfarrhauses und der Garage würde nach den Förderkriterien Dorfentwicklung erfolgen. Im Rahmen dieses Förderprogramms sei es nicht zwingend erforderlich, dass die späteren Mieter über einen Pflegegrad verfügen. Im Idealfall könnten sich im Rahmen der Dorfentwicklung und der Basisdienstleistungen Förderungen in Höhe von rd. 1.3 Mio. Euro zuzüglich einer weiteren Förderung für die Herstellung der Außenanlage ergeben.

 

Im Anschluss stellen Herr Kniese und Herr Mete vom Architektenbüro Kniese & Mete Architekten Vorentwürfe für den beabsichtigten Umbau des Pfarrhauses, des Nebengebäudes und für den Neubau von 4 Wohneinheiten im Pfarrgarten vor. Zu den einzelnen Projekten wird eine erste Kostenschätzung nach DIN 276 vorgestellt. Die Kostenschätzung umfasst die Grobkosten nach der ermittelten Bruttogeschossfläche, um eine Planungsgrundlage zu erhalten, mit der weitergeplant werden kann. In der weiteren Planung wird dann eine detailliertere Kostenplanung erstellt. Die vorgestellte Präsentation wird als „Anlage Vorentwürfe Pfarrhaus und Neubau Seniorenwohnanlage“ dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Kniese weist darauf hin, dass im weiteren Verlauf des Planungsverfahrens noch weitere Untersuchungen angestellt und Fachgutachter hinzugezogen werden müssen. Ratsherr Schrader fragt nach Avifauna-Gutachten. Ratsherr Dressler und Herr Warnecke weisen auf die Avifauna-Untersuchungen im Rahmen des laufenden B-Planverfahrens hin. Etwaige Gutachtenkosten wären den Kostenschätzungen noch hinzuzurechnen.

 

Ratsherr Reinecke fragt nach einer Einschätzung, ob bei ca. 2.2 Mio. Euro Baukosten Zuschüsse in Höhe von ca. 1.3 Mio. Euro zu erwarten seien. Die Fördermöglichkeiten werden von Herrn Warnecke aufgrund des für jeden einzelnen Zuschussantrag anzulegenden Bewertungsschemas äußerst gut eingeschätzt. Gerade solche Maßnahmen - alte Gebäude zu erhalten und mit neuem Leben zu erfüllen und die besondere Lage des Objektes erfüllt die Voraussetzung für viele Bewertungskriterien, was wiederum zu einer hohen Bepunktung führen wird. Herr Warnecke schätzt die Förderchancen auch bei den Basisdienstleistungen für den Neubau als sehr sehr gut ein. Deshalb sollen alle Förderanträge für die Hochbaumaßnahmen parallel gestellt werden, damit die Förderbehörde erkennen kann, was hier im Rahmen der Innenentwicklung in der Gemeinde Flöthe für ein Gesamtprojekt entstehen soll.

 

Sodann fasst der Rat der Gemeinde Flöthe einstimmig folgenden