Der
Rat der Gemeinde Cramme fasst einstimmig folgenden Beschluss:
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Der Eintragung einer Baulast auf dem Flurstück 171/2
in der Flur 1 der Gemarkung Cramme wird gem. vorliegendem Lageplan und dem
Maßnahmenblatt A1 zum Bebauungsplan für den Windpark Cramme II zugestimmt.