Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sodann fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich folgenden Beschluss:

·         Auf Grundlage der Kostenschätzung des Planungsbüros Urbisch (Stand: November 2022) wird der geplante Umbau und die Modernisierung des Dorfgemeinschaftshauses Dorstadt durchgeführt.

·         Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Amt für Landentwicklung Braunschweig einen Verlängerungsantrag, über den 30.06.2024, hinaus zu stellen.

 


Herr Bürgermeister Polzin berichtet, dass mit Antrag vom 05.09.2019 seitens der Gemeinde Dorstadt ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie beim Amt für regionale Landesentwicklung für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Dorstadt eingereicht wurde. Das Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig (ArL BS) hat mit Bescheid vom 03.06.2021 mitgeteilt, dass die Maßnahme mit einer Förderquote von 90 % (höchstens 494.966,87 €) gefördert wird. Zusätzlich wurden beim Landkreis Wolfenbüttel und beim Zukunftsfond Asse Zuschussanträge gestellt. Der Landkreis hat eine Zuwendung in Höhe von 20.000,00 € bewilligt. Die Zuwendungssumme der Stiftung Zukunftsfonds Asse beträgt maximal 43.744,63 €.

 

Der Rat der Gemeinde Dorstadt hat in seiner Sitzung am 01.12.2021 den Planungsauftrag (Leistungsphasen 4 – 9) an das Planungsbüro Urbisch, Osterwieck, erteilt.

 

Mit Stand November 2022 wurde die Kostenschätzung in Anlehnung an die DIN 276 (2018-12) in Höhe von rd. 1.018.000,00 € vom Planungsbüro Urbisch in der Ratssitzung am 07.12.2022 vorgestellt und erläutert.

 

In der Bürgerinformationsveranstaltung am 15.02.2023 hat Herr Urbisch die geplante Baumaßnahme noch einmal präsentiert. Der überwiegende Teil der zahlreichen Anwesenden befürworten die Sanierungsmaßnahme des DGHs.

 

Ratsherr Stodolka fragt an, ob zur Finanzierung dieser Baumaßnahme die Grundsteuern erhöht werden. Dieses wird von Herrn Bürgermeister Polzin verneint. Für eine einzelne Maßnahme wird die Grundsteuer nicht erhöht. Es ist aber nicht auszuschließen, dass zur Erzielung des Haushaltsausgleiches u. a. eine Grundsteuererhöhung erfolgen kann.

 

Frau Gehrmann schlägt vor, beim ArL einen Verlängerungsantrag zu erstellen, da eine Fertigstellung bis 30.06.2024 äußert knapp wird.