Beschluss: einstimmig beschlossen

·         Die Samtgemeinde Oderwald unterstützt die Ausführungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes sowie die Stellungnahmen der einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.

 


Ratsherr Wessel teilt mit, dass der Landkreis Wolfenbüttel im August 2014 den Entwurf der Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogrammes mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt hat.

 

Die Landesregierung beabsichtigt mit einer Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu aktualisieren.

 

Der Städte- und Gemeindebund wies bereits mit Rundschreiben Nr. 101/2013 darauf hin, dass die geplanten Änderungen des LROP erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden haben können. Es wurde in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass das Programm mit dem Ziel novelliert wird, den ländlichen Raum (einschließlich der Nachbargemeinden von Großstädten) und die Planungshoheit der Städte und Gemeinden zu stärken und Regelungsdichte und Regelungsinhalt zu verringern.

 

Ratsherr Wessel merkt an, dass der Städte und Gemeindebund keinen Bedarf sieht, ein zusätzliches Instrument der Regionalplanung zur Begrenzung des Flächenverbrauchs und zur Stärkung des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung einzuführen. Die von ihnen unterstützte Zielrichtung ist bereits jetzt in den einschlägigen Normen sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Raumordnungsrecht vorhanden; ein zusätzlicher Regelbedarf ist nicht erforderlich.

 

Ausdrücklich unterstützt werden allerdings die Ziele zum Ausbau der Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze im ländlichen Raum in Abschnitt 1.1 (Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes). Eine entsprechende Vorschrift sollte im LROP eingefügt werden und das ML darüber hinaus auf Landes- und Bundesebene dafür eintreten, dass ein zügiger Ausbau der entsprechenden Netze erfolgt. Es wäre sinnvoll, wenn alle Telekommunikationsunternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge gesetzlich verpflichtet würden, vorrangig den ländlichen Raum mit entsprechenden Breitbandnetzen auszustatten.

 

Hinsichtlich der Entwicklung der Versorgungsstrukturen hält der Städte- und Gemeindebund es für unbedingt notwendig, dass auch in kleineren und mittleren Städten und Gemeinden in Abstimmung mit den benachbarten Kommunen Einzelhandelsentwicklung stattfinden kann. Die bisherigen restriktiven Regelungen im LROP sollten deshalb grundlegend überdacht werden, ohne einen unnötigen Verdrängungswettbewerb zuzulassen. Es sollten klare Grenzen vorgegeben werden, die dann aber einvernehmlich durch gemeinsame Vereinbarungen zwischen Gemeinden überwunden werden können. Dies scheint ein sinnvoller Weg, um die Versorgung vor Ort künftig sicherstellen zu können.

 

In Waldgebieten sollten zukünftig Windenergieanlagen stärker als bisher rechtlich zugelassen sein. Bisher enthält das LROP in Nr. 4.2.04 die Aussage, dass Wald wegen seiner vielfältigen Funktionen, insbesondere wegen seiner klimaökologischen Bedeutung, nicht für die Nutzung von Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden soll. Flächen innerhalb des Waldes sollen nur dann für Windenergienutzung in Anspruch genommen werden können, wenn weitere Flächenpotenziale weder für neue Vorrang- noch für neue Eignungsgebiete im Offenland zur Verfügung stehen und es sich um mit technischen Einrichtungen oder Bauten vorbelastete Flächen handelt. Faktisch wird damit die Windenergie im Wald weitgehend ausgeschlossen. Dies ist zum einen nicht sinnvoll, weil gerade in Waldgebieten Windenergieanlagen weniger auffällig sind und das Landschaftsbild beeinträchtigen können als in den anderen Gebieten. Andererseits bleiben bei dieser raumordnerischen Vorgabe und weiteren Einschränkungen für waldreiche Kommunen nur sehr geringe oder fast gar keine Flächen für die Ausweisung von Windenergieanlagen übrig. Hier sollte die restriktive Vorgabe im LROP gelockert werden.

 

Zu der Änderung und Ergänzung des LROP wird empfohlen, eine Stellungnahme in der Art abzugeben, dass von Seiten der Samtgemeinde Oderwald die Ausführungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes unterstützt werden, da diese Ausführungen eine Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden fordern.

 

Ratsherr Wessel teilt mit, dass der Samtgemeindeausschuss in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen hat, sich der Stellungnahme des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes anzuschießen und die Stellungnahmen der einzelnen Mitgliedsgemeinden zu berücksichtigen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen Beschluss: