Sitzung: 12.11.2014 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-IX/244/2014
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Die Samtgemeinde Oderwald unterstützt die Ausführungen
des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes sowie die Stellungnahmen der
einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.
Ratsherr Wessel teilt mit, dass der Landkreis Wolfenbüttel im August
2014 den Entwurf der Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogrammes
mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt hat.
Die Landesregierung beabsichtigt mit einer Änderung und Ergänzung des
Landesraumordnungsprogrammes (LROP) die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu
aktualisieren.
Der Städte- und Gemeindebund wies bereits mit Rundschreiben Nr. 101/2013
darauf hin, dass die geplanten Änderungen des LROP erhebliche Auswirkungen auf
die Entwicklung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden haben
können. Es wurde in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass das Programm
mit dem Ziel novelliert wird, den ländlichen Raum (einschließlich der
Nachbargemeinden von Großstädten) und die Planungshoheit der Städte und
Gemeinden zu stärken und Regelungsdichte und Regelungsinhalt zu verringern.
Ratsherr Wessel merkt an, dass der Städte und Gemeindebund keinen Bedarf
sieht, ein zusätzliches Instrument der Regionalplanung zur Begrenzung des
Flächenverbrauchs und zur Stärkung des Vorrangs der Innenentwicklung vor der
Außenentwicklung einzuführen. Die von ihnen unterstützte Zielrichtung ist
bereits jetzt in den einschlägigen Normen sowohl im Bauplanungsrecht als auch
im Raumordnungsrecht vorhanden; ein zusätzlicher Regelbedarf ist nicht
erforderlich.
Ausdrücklich unterstützt werden allerdings die Ziele zum Ausbau der
Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze im ländlichen Raum in Abschnitt 1.1
(Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes). Eine entsprechende Vorschrift
sollte im LROP eingefügt werden und das ML darüber hinaus auf Landes- und
Bundesebene dafür eintreten, dass ein zügiger Ausbau der entsprechenden Netze
erfolgt. Es wäre sinnvoll, wenn alle Telekommunikationsunternehmen im Rahmen
der Daseinsvorsorge gesetzlich verpflichtet würden, vorrangig den ländlichen
Raum mit entsprechenden Breitbandnetzen auszustatten.
Hinsichtlich der Entwicklung der Versorgungsstrukturen hält der Städte-
und Gemeindebund es für unbedingt notwendig, dass auch in kleineren und
mittleren Städten und Gemeinden in Abstimmung mit den benachbarten Kommunen
Einzelhandelsentwicklung stattfinden kann. Die bisherigen restriktiven
Regelungen im LROP sollten deshalb grundlegend überdacht werden, ohne einen
unnötigen Verdrängungswettbewerb zuzulassen. Es sollten klare Grenzen
vorgegeben werden, die dann aber einvernehmlich durch gemeinsame Vereinbarungen
zwischen Gemeinden überwunden werden können. Dies scheint ein sinnvoller Weg,
um die Versorgung vor Ort künftig sicherstellen zu können.
In Waldgebieten sollten zukünftig Windenergieanlagen stärker als bisher
rechtlich zugelassen sein. Bisher enthält das LROP in Nr. 4.2.04 die Aussage,
dass Wald wegen seiner vielfältigen Funktionen, insbesondere wegen seiner
klimaökologischen Bedeutung, nicht für die Nutzung von Windenergieanlagen in
Anspruch genommen werden soll. Flächen innerhalb des Waldes sollen nur dann für
Windenergienutzung in Anspruch genommen werden können, wenn weitere
Flächenpotenziale weder für neue Vorrang- noch für neue Eignungsgebiete im
Offenland zur Verfügung stehen und es sich um mit technischen Einrichtungen
oder Bauten vorbelastete Flächen handelt. Faktisch wird damit die Windenergie
im Wald weitgehend ausgeschlossen. Dies ist zum einen nicht sinnvoll, weil
gerade in Waldgebieten Windenergieanlagen weniger auffällig sind und das
Landschaftsbild beeinträchtigen können als in den anderen Gebieten.
Andererseits bleiben bei dieser raumordnerischen Vorgabe und weiteren
Einschränkungen für waldreiche Kommunen nur sehr geringe oder fast gar keine
Flächen für die Ausweisung von Windenergieanlagen übrig. Hier sollte die
restriktive Vorgabe im LROP gelockert werden.
Zu der Änderung und Ergänzung des LROP wird empfohlen,
eine Stellungnahme in der Art abzugeben, dass von Seiten der Samtgemeinde
Oderwald die Ausführungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes
unterstützt werden, da diese Ausführungen eine Stärkung der kreisangehörigen
Gemeinden fordern.
Ratsherr Wessel teilt mit, dass der Samtgemeindeausschuss in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen hat, sich der Stellungnahme des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes anzuschießen und die Stellungnahmen der einzelnen Mitgliedsgemeinden zu berücksichtigen.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen Beschluss: