Herr Bürgermeister K. Bötel teilt mit, dass aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Börßum vom 09.12.2013 beim Landkreis Wolfenbüttel eine Verkehrszählung im Bereich der Hauptstraße (OD L 512) beantragt wurde, da Einwohnerbeschwerden bezüglich des Lärmschutzes vorliegen.

 

Für die Einleitung von verkehrssichernden – bzw. regulierenden Maßnahmen, sind neben aktuellen Zahlen zur Verkehrsfrequenz und den Höchstgeschwindigkeiten ferner auch Angaben über Lärmemissionen erforderlich. In diesem Zusammenhang wurde im Juli 2014 seitens des Landkreises Wolfenbüttel beim zuständigen Straßenbaulastträger eine Immissionsschutzmessung für einen Teilbereich der Hauptstraße beantragt.

 

Mit Schreiben vom 23.09.2014 hat die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) dem Landkreis Wolfenbüttel die Auswertung der Verkehrszählung für den Zeitraum vom 13.09. bis 22.09.2014 unterbreitet.

 

Mit Schreiben vom 24.11.2014 hat die NLStBV das Ergebnis ihrer schalltechnischen Berechnung vorgelegt, wonach die Grenzwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm grundsätzlich nicht überschritten werden.

 

Der Landkreis Wolfenbüttel - als zuständige Straßenverkehrsbehörde - teilte in diesem Zusammenhang bereits vorab fernmündlich mit, dass keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, die eine Beschränkung des fließenden Verkehrs auf 30 km/h in dem Teilstück der OD L 512 in Börßum rechtfertigen würden. Zudem sind keine besonderen örtlichen Verhältnisse ersichtlich, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder anderer in der StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

Am heutigen Tage ist nunmehr der Ablehnungsbescheid des Landkreises Wolfenbüttel betreffend der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der L 512, OD Börßum, eingegangen. Diese liegt den Ratsmitgliedern als Tischvorlage vor.

 

Ratsherr Hauenschild schlägt vor, dieses zur Kenntnis zu nehmen und keine Rechtsmittel gegen diesen Ablehnungsbescheid einzulegen.

 

Ratsherr Ganzauer bittet zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Geschwindigkeit in diesem Bereich für den Schwerlastverkehr in einem bestimmten Zeitfenster (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf 30 km/h zu reduzieren.

 

Herr Bürgermeister K. Bötel merkt an, dass seinerzeit auch darüber beraten wurde, ebenfalls in den Ortschaften Bornum und Seinstedt eine parallele Verkehrszählung durchzuführen, da auch diese Bereiche sehr stark frequentiert sind.

 

Herr Lohmann führt aus, dass es sich bei den betroffenen Straßen um eine Bundesstraße bzw. Landesstraßen handelt. Hier ist zu beachten, dass bei Straßen mit übergeordnetem Charakter eine Geschwindigkeitsreduzierung innerhalb der Ortslage nicht möglich ist. Ausnahmen sind nur möglich, wenn es sich um Bereiche mit Unfallschwerpunkten handelt. Das Verkehrsaufkommen ist nicht zu berücksichtigen. Anders verhält es sich bei der von Ratsherrn Ganzauer vorgeschlagenen zeitlichen Beschränkung. Hier müsste allerdings überlegt werden, wann eine erneute zeitliche Erhebung vorgenommen werden soll. Herr Lohmann geht kurz auf die Situation in einer Nachbargemeinde ein.

 

Hierzu teilt Ratsherr Hauenschild mit, dass diese Erhebung natürlich in der Zeit der Rübenabfuhr durchgeführt werden sollte, da es hier zu starken Beeinträchtigungen kommt.

 

Nach kurzer Aussprache nimmt der Rat der Gemeinde Börßum diesen Sachverhalt zur Kenntnis.