• Dem Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

·         Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung sind durchzuführen.

 


Ratsherr Wessel teilt mit, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald in seiner Sitzung am 26.02.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst hat.

 

Die 12. Änderung umfasst Flächen in den Mitgliedsgemeinden Flöthe OT Klein Flöthe und Ohrum. Andere Bereiche der Samtgemeinde Oderwald sind nicht betroffen.

 

Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich in der Mitgliedsgemeinde Flöthe OT Klein Flöthe auf eine nördlich der Gemeindestraße „Hinter dem Dorfe“ gelegenen Fläche, auf der zukünftig der Standort der örtlichen Feuerwehr vorgesehen ist und in der Gemeinde Ohrum auf eine Fläche  im Südosten der Ortslage, auf der ein Dorfgemeinschaftshaus errichtet werden soll.

 

Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nunmehr vor.

 

Damit das Verfahren fortgeführt werden kann, wird empfohlen, den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zu geben und auch die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen Beschluss: