Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 wird zugestimmt.

 

·         Der Arbeitspreis wird ab 01.01.2016 auf 4,55 €/m³ Frischwasserbezug festgesetzt.


Herr Plumeyer trägt vor, dass von der Verwaltung vorgeschlagen wird, den Arbeitspreis auf 4,55 €/m³ zu erhöhen. Er ist der Meinung, dass der Betrag nicht ausreichend ist.

 

Herr Plumeyer stellt fest, dass der Regenwasseranteil, wie er in der Anlage 6 - Ermittlung der Kostenanteile SW/RW - ermittelt wurde, nicht korrekt ist. Bei der kalkulatorischen Abschreibung (siehe Anlage 2.1) ist offensichtlich der Betrag für 2014 mitgerechnet worden. Anstatt der 191.824 € sind es für die Jahre 2015 und 2016 126.229 €. Der Deckungsbedarf A 2015/2016 für Regenwasser beträgt demnach 180.441 € (prozentualer Kostenanteil SW = 92,00 % und RW 8,00). Bei der Kalkulation des SW-Arbeitspreises dürfen die Anteile RW nicht mitgerechnet werden. Die in der Drucksache vorgeschlagene Erhöhung des Arbeitspreises von 4,35 € auf 4,55 €/m³ ist mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 0,5% errechnet worden. Das entspricht einer kalkulatorischen Abschreibung in Höhe von 91.118 €. Von der kalkulatorischen Verzinsung muss der SW-Anteil der tatsächlichen Fremdzinsen (67.109 €) abgezogen werden (91.118 € - 67.109 € = 24.009 € Mehreinnahme). Wird mit einem Zinssatz von 1% gerechnet ergibt das eine Mehreinnahme in Höhe von 115.128 € (182.237 € - 67.109 €). Gleichzeitig beträgt der Arbeitspreis für SW dann 4,94 €/³. Herr Plumeyer schlägt vor, den Arbeitspreis auf 4,70 - 4,75 €/m³ zu erhöhen, aber für einen Kalkulationszeitraum von zwei Jahren, da im Jahr 2016 Kommunalwahlen anstehen.

 

Herr Wessel schlägt eine Mischkalkulation mit einer moderaten Erhöhung der Grundgebühr und des Arbeitspreises vor.

 

Herr Plumeyer lehnt eine Erhöhung der Grundgebühr ab, da diese erst im Jahr 2013 erhöht wurden.

 

Herr Biehl bittet eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ob mit Fremdzinsen oder mit kalkulatorischer Verzinsung die Gebühr kalkuliert werden soll. Einvernehmlich wird entschieden, dass die kalkulatorische Verzinsung bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden soll.

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann betont, dass die Eigenbetriebe kostendeckende Einrichtungen sind. Sobald Gewinne erwirtschaftet werden, kommen diese dem Gebührenzahler zugute.

 

Herr Plumeyer trägt vor, dass die Sonderposten im Jahresabschluss ausgewiesen werden und deshalb ein Jahresüberschuss ermittelt wird. In der Gebührenkalkulation sind die Sonderposten nicht enthalten. Vielmehr muss die Einnahmesituation verbessert werden. Bei der letzten Gebührenkalkulation wurde mit einem Jahresverbrauch von 260.000 m³ gerechnet. Jetzt liegt der Verbrauch bei 235.000 m³. Trotz der Erhöhung des Arbeitspreises sind keine Mehreinnahmen erzielt worden. Die Ausgaben bleiben in gleicher Höhe bestehen.

 

Herr Biehl trägt vor, dass es bei einer Erhöhung des Arbeitspreis von derzeit 4,35 €/m³ auf 4,75 €/m³ (Zinssatz: 0,75 %) zu folgenden jährlichen Mehrbelastungen kommen kann:

 

·        ein Personenhaushalt, Jahreswasserverbrauch 40 m³ =                   16,00 €

·        zwei Personenhaushalt, Jahreswasserverbrauch 80 m³ =                 32,00 €

·        drei Personenhaushalt, Jahreswasserverbrauch 120 m³ =                48,00 €

·        vier Personenhaushalt, Jahreswasserverbrauch 160 m³ =                64,00 €

 

Herr Wessel schlägt vor, den Arbeitspreis und die Grundgebühr anzupassen. Es entsteht eine Diskussion, an der sich die Herren Wessel, Plumeyer und Dette beteiligen.

 

Der Niederschrift werden Aufstellungen beigefügt, aus der die Auswirkungen bei einer Erhöhung der Grundgebühr und/oder des Arbeitspreises und zu erkennen sind.

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann stellt fest, dass der Ausschuss eine Beschlussempfehlung heute nicht abgegeben kann. Über beide Alternativen – Erhöhung Grundgebühr und/oder Arbeitspreis – sollten die Fraktionen noch einmal beraten. Des Weiteren muss die Frage noch geklärt werden, was mit den in den letzten Jahren erwirtschafteten Jahresüberschüsse passieren soll.