Abwasserbeseitigung
Sachverhalt:
Der Betriebsausschuss
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald hat sich in seiner Sitzung am
08.12.2014 sehr ausführlich mit diesem Thema befasst und empfohlen, nur der
Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 zuzustimmen. Der Samtgemeindeausschuss
hat sich in seiner Sitzung am 10.12.2014 einstimmig der Beschlussempfehlung des
Betriebsausschusses angeschlossen. Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in
seiner Sitzung am 10.12.2014 ebenfalls einstimmig beschlossen, nur der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015
zuzustimmen.
Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 hat das Büro Dr. Halter Kommunale Kalkulation GmbH, Hannover, erstellt (siehe ursprüngliche Drucksache SG-IX/270/2014).
Bei
der Ermittlung der Gebührenobergrenze für die Schmutzwasserbeseitigung wurden
die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung ausgesondert, da die Samtgemeinde
jeweils gesonderte öffentliche Einrichtungen zur Schmutz- bzw.
Niederschlagswasserbeseitigung betreibt und daher auch bei geringfügigen Kosten
der Niederschlagswasserbeseitigung keinen einheitlichen Gebührensatz für die
gesamte Abwasserbeseitigung festlegen kann.
Der
Anteil der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der
Abwasserbeseitigung beträgt 9 %.
Die
kostendeckende Gebühr (Gebührenobergrenze) für die zentrale
Schmutzwasserentsorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald beträgt bei
unveränderter Grundgebühr und bei einem Ansatz von Fremdzinsen 4,44 €/m³ Frischwasser. Die
Gebührenhöhe (Gebührenobergrenze) bei Ansatz einer kalkulatorischen
Verzinsung (Zinssatz 3 %) liegt bei 6,49 €/m³.
Die
derzeitige Gebührenhöhe beträgt 4,35
€/m³.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr mit dem Ansatz einer
kalkulatorischen Verzinsung (Zinssatz von 0,5 %) zu erheben. Danach ist eine
Gebühr in Höhe von 4,55 €/m³
Frischwasserbezug festzusetzen. Die Grundgebühr bleibt unverändert.
Beispielrechnungen
für den Ansatz einer kalkulatorischen Verzinsung, angefangen von 0,5 % bis
3 % (in 0,5 %-igen Schritten), sind der Drucksache beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
· Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 wird zugestimmt.
· Der Arbeitspreis wird ab 01.01.2016 auf 4,55 €/m³ Frischwasserbezug festgesetzt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: