Betreff
Gebührenkalkulation für 2016;
Abwasserbeseitigung
Vorlage
SG-IX/270/2014/1
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald hat sich in seiner Sitzung am 08.12.2014 sehr ausführlich mit diesem Thema befasst und empfohlen, nur der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 zuzustimmen. Der Samtgemeindeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.12.2014 einstimmig der Beschlussempfehlung des Betriebsausschusses angeschlossen. Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 ebenfalls einstimmig beschlossen, nur der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 zuzustimmen.

 

Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 hat das Büro Dr. Halter Kommunale Kalkulation GmbH, Hannover, erstellt (siehe ursprüngliche Drucksache SG-IX/270/2014).

 

Bei der Ermittlung der Gebührenobergrenze für die Schmutzwasserbeseitigung wurden die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung ausgesondert, da die Samtgemeinde jeweils gesonderte öffentliche Einrichtungen zur Schmutz- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung betreibt und daher auch bei geringfügigen Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung keinen einheitlichen Gebührensatz für die gesamte Abwasserbeseitigung festlegen kann.

 

Der Anteil der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung beträgt 9 %.

 

Die kostendeckende Gebühr (Gebührenobergrenze) für die zentrale Schmutzwasserentsorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald beträgt bei unveränderter Grundgebühr und bei einem Ansatz von Fremdzinsen 4,44 €/m³ Frischwasser. Die Gebührenhöhe (Gebührenobergrenze) bei Ansatz einer kalkulatorischen Verzinsung (Zinssatz 3 %) liegt bei 6,49 €/m³.

 

Die derzeitige Gebührenhöhe beträgt 4,35 €/m³.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr mit dem Ansatz einer kalkulatorischen Verzinsung (Zinssatz von 0,5 %) zu erheben. Danach ist eine Gebühr in Höhe von 4,55 €/m³ Frischwasserbezug festzusetzen. Die Grundgebühr bleibt unverändert.

 

Beispielrechnungen für den Ansatz einer kalkulatorischen Verzinsung, angefangen von 0,5 % bis 3 % (in 0,5 %-igen Schritten), sind der Drucksache beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 wird zugestimmt.

 

·         Der Arbeitspreis wird ab 01.01.2016 auf 4,55 €/m³ Frischwasserbezug festgesetzt.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: