Sitzung: 17.06.2015 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SG-IX/322/2015
- die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 incl.
Stellenplan 2015, erlassen wird.
Ratsherr Plumeyer teilt mit, dass
mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 nur eine Änderung des Stellenplanes
der Samtgemeinde Oderwald durch den 1. Nachtragsstellenplan erfolgt. Eine
Veränderung der Haushaltsplansummen erfolgt nicht.
Die Änderung des Stellenplanes
(lfd-Nr. 7a) bezieht sich auf die Ergänzung einer Planstelle für den Fachdienst
„Steuerwesen“. Die Planstelle ist für die Bearbeitung erheblicher
Aufgabenrückstände und die gleichzeitige Einarbeitung für die angekündigte
Rentenantragstellung (zum Ende Jan. 2017) des aktuellen Sachbearbeiters
erforderlich. Die Einarbeitung in diesen Aufgabenbereich ist mit umfassendem
Fachwissen auf verschiedenen Gebieten (Steuerveranlagungen,
Verbrauchsgebührenfestsetzungen und -abrechnungen, Vollstreckungswesen,
Liegenschaftsbearbeitung usw.) verbunden und sollte grundsätzlich ab dem
01.07.2016 erfolgen. Zwischenzeitlich ist im Fachdienst „Steuerwesen“ ein
erheblicher Bearbeitungsrückstand entstanden. Die Ursache liegt in der
zusammentreffenden Arbeitsunfähigkeit der beiden Sachbearbeiter dieses
Aufgabengebietes mit einer gleichzeitigen „Ausfallzeit“ von jeweils 9 Wochen.
Ein Sachbearbeiter dieses Fachdienstes ist zwischenzeitlich seit rd. 18 Wochen
nicht mehr arbeitsfähig. Der geplante Arbeitsversuch zum Beginn des Monats Juni
2015, ist als „gescheitert“ zu betrachten. Eine verlässliche Wiederaufnahme der
beruflichen Tätigkeit ist aus Sich der Verwaltung nicht absehbar.
Für diese Arbeitsunfähigkeit
entstehen zurzeit keine laufenden Personalkosten (seit Ablauf der 6. Woche der
Arbeitsunfähigkeit). Die Personalkosteneinsparungen betragen somit aktuell rd.
3 Monatsgehälter. Daher wird vermutet, dass eine Personalkostensteigerung für
das Jahr 2015 nicht entstehen wird.
Sollte wider Erwarten eine
Arbeitsaufnahme doch noch vor oder bis zu einem realistischen
Einstellungstermin einer/eines Verwaltungsfachangestellten erfolgen, weist die
Verwaltung darauf hin, dass sich durch weitere langfristige Ausfallzeiten in
verschiedenen Fachdiensten, aufgrund von Arbeitsunfähigkeitszeiten im 1.
Halbjahr 2015, aber auch aufgrund der zeitlich sehr langen Nichtbesetzung der
Fachbereichsleitung für das Ordnungswesen, grundsätzlich erhebliche
Arbeitsrückstände ergeben haben und davon auch Organisationsbelange nachhaltig
betroffen sind.
Weiterhin ist festzustellen, dass
die Samtgemeinde Elm-Asse die Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit
auf dem Gebiet zur Durchführung von Aufgaben nach dem Nds.
Verwaltungsvollstreckungsgesetz (hauptsächlich Außendienst) fristgerecht zum
30.09.2015 gekündigt hat. Eine abschließende Sachbearbeitung der anstehenden
Vollstreckungsersuchen ist auch unter Berücksichtigung der Strukturänderungen
beim Vertragspartner aber auch mit Blick auf die EDV-Umstellung in unserer
Verwaltung und den sich aus dem o. g. Grund der Aufgabenrückstände in dem
Fachdienst ergebenden Situation nicht mehr möglich.
Sämtliche genannten Gründe zur dringenden Einstellung einer zusätzlichen Mitarbeiterin/ eines zusätzlichen Mitarbeiters sind derart nachhaltig, dass die Umsetzung möglichst sofort erfolgen muss.
Ferner sind die Stellenanteile im Fachdienst 4.3 „Soziale
Angelegenheiten“ um 9,38 Std/wöchentlich
zu erhöhen. Mit der Anpassung des Stundenkontingents wird dem
Mehraufwand Rechnung getragen, der mit der Bearbeitung der
Flüchtlingsangelegenheiten verbunden ist.
Hierzu ist anzumerken, dass der Landkreis Wolfenbüttel beabsichtigt, für
die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsarbeit den Kommunen im
Landkreis Wolfenbüttel zusätzlich einen pauschalen Betrag in Höhe von 20.000 €
pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Ein
finanzieller Mehraufwand entsteht der Samtgemeinde somit nicht.
Da eine mittelfristige Prognose zur Entwicklung der Zuweisungsquoten mit
Unsicherheiten behaftet ist, wird die Erhöhung des Stundenkontingents zunächst
auf den 31.12.2016 befristet.
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu entscheiden.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Rat der Samtgemeinde Oderwald einstimmig, dass