Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der Auftrag für die Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes sowie zur Begleitung der Umsetzung des Dorfentwicklungsplanes für die Samtgemeinde Oderwald wird dem Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, zum Angebotsendpreis in Höhe von € 75.000,00 erteilt.

 

·         Die Umsetzungsbegleitung erfolgt honorargemäß (auf Stundenbasis).

 

·         Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorvergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Wolfenbüttel ohne Beanstandungen erfolgt.

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann berichtet, dass die Samtgemeinde Oderwald in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgenommen worden ist.

 

Für die Planung und die Umsetzungsbegleitung der Dorfentwicklung benötigt die Samtgemeinde Oderwald ein Planungsbüro.

 

Für die Auswahl eines entsprechenden Büros wurden 6 Planungsbüros zu einer Vorstellungsrunde eingeladen, die am 12.09.2017 stattgefunden hat. Das Auswahlgremium setzte sich aus den Mitgliedern des Samtgemeindeausschusses sowie den Bürgermeistern bzw. den jeweiligen Stellvertretern zusammen.

 

Anhand der Vorstellungen und den zu der Vorstellungsrunde mitzubringenden Kostenangeboten für die Erstellung eines Dorfentwicklungskonzeptes bzw. für die Umsetzungsbegleitung, hat sich der Entscheiderkreis für ein Planungsbüro ausgesprochen. Hierbei handelt es sich um die Firma Warnecke aus Braunschweig. Das Gremium hat hierbei nicht nur die wirtschaftliche Komponente betrachtet, sondern auch den Aspekt, welches Büro eine bestmögliche Begleitung der Samtgemeinde Oderwald bieten kann. Diese beiden Punkte konnte das vorgeschlagene Büro auf sich vereinigen.

 

Im Anschluss erfolgt die Vergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel.

 

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) hat aufgrund der Grunddaten und den Angaben im ursprünglichen Aufnahmeantrag der Samtgemeinde Oderwald eine Honorarermittlung vorgenommen.

 

Der kalkulierte Höchstbetrag liegt bei 90.949,86 €. Gem. Ziffer 3.4.2 Satz 1 der ZILE-Richtlinie beträgt der Fördersatz 75 % der förderfähigen Ausgaben (68.212,40 €). Nach

Satz 2 ist der Zuschuss für derartige Projekte auf 50.000,00 € begrenzt.

 

Mit dem ausgewählten Planungsbüro sind Verträge zum einen für die Erstellung einer Dorfentwicklungsplanung sowie zur Begleitung der Umsetzung des Dorfentwicklungsplanes abzuschließen.

 

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung eine Auftragsvergabe an das Planungsbüro Warnecke aus Braunschweig einstimmig empfohlen. Hierbei wurde ergänzend aufgeführt, dass die Umsetzungsbegleitung auf Honorarbasis erfolgt.

 

Nach kurzer Aussprache hierzu fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen