Beschluss: einstimmig beschlossen

·        Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die Durchführung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ in Börßum.

 


Herr Gemeindedirektor Lohmann erläutert ausführlich die Sachlage und teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen hat vorlagegemäß zu entscheiden.

 

Ratsherr Hauenschild fragt nach wie lange ein vereinfachtes Verfahren dauert.

 

Herr Gemeindedirektor Lohmann erklärt, dass das vereinfachte Verfahren ca. ein halbes Jahr in Anspruch nehmen wird.

 

Ohne eine weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: