Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf einer Änderung und Ergänzung des LROP.
Sachverhalt:
Der Landkreis Wolfenbüttel hat im August 2014 den Entwurf der Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogrammes (LROP) mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.
Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 04.12.2014 über den Entwurf beraten und eine Stellungnahme diesbezüglich abgegeben.
Nunmehr hat das Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, nach Auswertung der Stellungnahmen, das förmliche Beteiligungsverfahren eingeleitet. Zu den geänderten Teilen der Entwurfsunterlagen kann bis zum 06. Januar 2016 Stellung genommen werden
Die von der Gemeinde Cramme vorgebrachten Kritikpunkte wurden wie folgt berücksichtigt:
-
Kritisch sieht die Gemeinde Cramme die alleinige
Festlegung des geplanten Endlagers Schacht Konrad als Vorranggebiet für die
Entsorgung radioaktiver Abfälle. Dies vor allem in Bezug auf die regionale
Vorbelastung durch die marode Schachtanlage Asse mit den darin befindlichen
Altlasten.
Dieses wurde wie folgt berücksichtigt:
Die alleinige Festlegung des geplanten Endlagers Schacht Konrad als
Vorranggebiet
Entsorgung radioaktiver Abfälle wird kritisch gesehen.
Erwiderung:
Die alleinige Festlegung von Schacht Konrad als Vorranggebiet
Entsorgung
radioaktiver Abfälle entspricht der bestehenden Gesetzeslage.
Für die
übrigen Standorte gilt: Für den Standort Gorleben ist der Vorrang zu
streichen,
da die Erkundung des Salzstocks Gorleben durch das StandAG beendet
wurde und
Gorleben wie jeder andere in Betracht kommende Standort
dem
Standortauswahlverfahren nach dem StandAG unterzogen wird. Die
Schachtanlage
Asse II ist gerade nicht für die Entsorgung radioaktiver Abfälle
vorgesehen,
da sich aus dem Atomgesetz das Gebot der Rückholung der Abfälle
aus der
Altanlage ergibt.
Abwägungsvorschlag:
Kenntnisnahme
- Die Gemeinde Cramme wendet sich gegen die vorgesehene Änderung, bei der Siedlungsentwicklung Einvernehmen mit den Trägern der Regionalplanung herstellen zu müssen. Diese angestrebte Änderung stellt einen Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen dar, der nicht toleriert werden kann. Die Kommunen verstehen sich am besten selbst darauf, den Bedarf ihrer Entwicklungsmöglichkeiten zu formulieren und sollten dazu im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch weiterhin berechtigt sein.
Dieses wurde wie folgt berücksichtigt:
Die
vorgetragenen Bedenken wären gerechtfertigt, wenn
sich der
Begriff Siedlungsentwicklungskonzept ausschließlich auf kommunale
Siedlungsentwicklungskonzepte
beziehen würde. Sie gehören zum Kerngehalt
der
kommunalen Selbstverwaltung. Angesprochen ist im LROP Entwurf 2014
jedoch die
Aufgabe der Träger der Regionalplanung, die Siedlungsentwicklung
konzeptionell
zu begleiten. Dies erfolgte bisher bereits im Rahmen der Aufstellung
informeller
Konzepte. Da eine verbindliche Regelung zur Aufstellung solcher
Konzepte
sowohl von kommunaler als auch von Seiten der Träger der Regionalplanung als
nicht erforderlich erachtet wird, soll auf die verbindliche Festlegung solcher
Konzepte verzichtet werden.
Abwägungsvorschlag:
folgen, die Ziffer 2.1 04 soll gestrichen werden.
-
Zum
Kritikpunkt „Im Zuge der Weiterentwicklung des Leitungstrassennetzes zur
Energieübertragung sollte bei der Neuanlage von Trassen kostenunabhängig die
Erdverkabelung bevorzugt werden“ konnte keine Stellungnahme gefunden werden.
Die weiteren von der Gemeinde Cramme aufgezeigten Hinweise waren positiv und
brauchten daher nicht weiter berücksichtigt werden.
Da die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zu Änderungen der Entwurfsunterlagen geführt hat und diese aufgrund der Vielzahl der Änderungen nicht alle in der Drucksache aufgeführt werden können, wird als Anlage das Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Beteiligungsverfahren beigefügt. In diesem wird die Internetadresse genannt unter der eine Gegenüberstellung der Entwurfsfassung vom 24.06.2014 und der geänderten Entwurfsfassung vom 10.11.2015 und die zugehörige Begründung eingesehen werden können.
Weiterhin ist der Drucksache als Anlage die Bewertung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (Rundschreiben-Nr.:235/2015) beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten zu entscheiden,
·
ob zu dem geänderten Entwurf der Änderung und
Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogrammes (Entwurf 2015) eine Stellungnahme
abgegeben werden soll.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: