Sachverhalt:
Gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.
Die Vertreter der Schulen werden von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers nach Vorschlägen der in Abs. 2 genannten Gruppen berufen; die Vorschläge sind bindend (§ 110 Abs. 4 NSchG).
Folgende personelle Änderungen haben sich zu Beginn des neuen Schuljahres 2015/2016 ergeben und wurden von den jeweiligen Schulelternräten bestätigt (die Änderungen sind kursiv und unterstrichen dargestellt):
Als Vertreter für das Schuljahr 2015/2016 wurden von den Schulen folgende Personen benannt:
Vertreter der Lehrer:
Grundschule
Börßum Grundschule Cramme
Frau
Sabine Schenke Frau Ute Busche
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Frau
Mechthild Schmidt Frau Kirsten Meyer-Pokorny.
Vertreter der Eltern:
Grundschule Börßum Grundschule Cramme
Frau Kerstin Beitz Herr Stefan Schmidt
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Frau Claudia Mädge Frau Tanja
Fisch
Kenntnisnahme:
Der Samtgemeinderat wird gebeten, die Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und diese zu bestätigen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: