Betreff
Besetzung des Schulausschusses - Schuljahr 2015/2016
Vorlage
SG-IX/366/2015
Art
Informationsvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.

 

Die Vertreter der Schulen werden von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers nach Vorschlägen der in Abs. 2 genannten Gruppen berufen; die Vorschläge sind bindend (§ 110 Abs. 4 NSchG).

 

Folgende personelle Änderungen haben sich zu Beginn des neuen Schuljahres 2015/2016 ergeben und wurden von den jeweiligen Schulelternräten bestätigt (die Änderungen sind kursiv und unterstrichen dargestellt):

 

Als Vertreter für das Schuljahr 2015/2016 wurden von den Schulen folgende Personen benannt:

 

Vertreter der Lehrer:

 

Grundschule Börßum                            Grundschule Cramme

Frau Sabine Schenke                               Frau Ute Busche

Ersatzmitglied:                                          Ersatzmitglied:

Frau Mechthild Schmidt                            Frau Kirsten Meyer-Pokorny.

 

Vertreter der Eltern:

 

Grundschule Börßum                            Grundschule Cramme

Frau Kerstin Beitz                                     Herr Stefan Schmidt

Ersatzmitglied:                                          Ersatzmitglied:

Frau Claudia Mädge                                 Frau Tanja Fisch

 

 

Kenntnisnahme:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, die Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und diese zu bestätigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: