Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der wesentlichen Veränderung der Personalkosten (Tariferhöhung). Zudem ist die Abrechnung 2014 haushaltsrechtlich zu veranschlagen..
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.
Beschlussvorschlag:
Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die als Anlage
beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 wird gem. § 115 NKomVG
erlassen.
Finanzielle
Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: