Stellungnahme und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
Sachverhalt:
Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, hat den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald erarbeitet.
Die 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald hat in der Zeit vom 10.08.2015
bis 10.09.2015 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden
ebenfalls gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Aufgrund dieser Aufforderung
und der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Trägern öffentlicher
Belange eingegangen.
Das Planungsbüro hat die
eingegangenen Stellungnahmen geprüft und entsprechende Beschlussempfehlungen
erarbeitet.
Diese Unterlagen sowie die
Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung für die 12.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald sind der
Drucksache beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Nach Prüfung der Bedenken und Anregungen gem. § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), beschließt der Rat der Samtgemeinde
Oderwald die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und
Umweltbericht. Der zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: