Betreff
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP);
Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf einer Änderung und Ergänzung des LROP.
Vorlage
SG-IX/378/2015
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Landkreis Wolfenbüttel hat im August 2014 den Entwurf der Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogrammes (LROP) mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

 

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 12.11.2014 über den Entwurf beraten und eine Stellungnahme mit dem Inhalt abgegeben, dass die Ausführungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) sowie die Stellungnahmen der einzelnen Mitgliedsgemeinden unterstützt werden.

 

Nunmehr hat das Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, nach Auswertung der Stellungnahmen, das förmliche Beteiligungsverfahren eingeleitet. Zu den geänderten Teilen der Entwurfsunterlagen kann bis zum 06. Januar 2016 Stellung genommen werden.

 

Der Entwurf unterscheidet sich in einigen Punkten deutlich von dem ursprünglichen Entwurf. Es wurden insbesondere die Anregungen und Anmerkungen des NSGB sowie der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt. Eine Stärkung der Position der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und des ländlichen Raums enthält der überarbeitete Entwurf aber nicht.

 

Die von dem Mitgliedsgemeinden vorgebrachten Kritikpunkte wurden teilweise berücksichtigt:

 

-       Die alleinige Festlegung des geplanten Endlagers Schacht Konrad als Vorranggebiet für die Entsorgung radioaktiver Abfälle wird kritisch gesehen. Dies vor allem in Bezug auf die regionale Vorbelastung durch die marode Schachtanlage Asse mit den darin befindlichen Altlasten.
Dieses wurde wie folgt berücksichtigt:
Die alleinige Festlegung des geplanten Endlagers Schacht Konrad als Vorranggebiet

Entsorgung radioaktiver Abfälle wird kritisch gesehen.

Erwiderung: Die alleinige Festlegung von Schacht Konrad als Vorranggebiet

Entsorgung radioaktiver Abfälle entspricht der bestehenden Gesetzeslage.

Für die übrigen Standorte gilt: Für den Standort Gorleben ist der Vorrang zu

streichen, da die Erkundung des Salzstocks Gorleben durch das StandAG beendet

wurde und Gorleben wie jeder andere in Betracht kommende Standort

dem Standortauswahlverfahren nach dem StandAG unterzogen wird. Die

Schachtanlage Asse II ist gerade nicht für die Entsorgung radioaktiver Abfälle

vorgesehen, da sich aus dem Atomgesetz das Gebot der Rückholung der Abfälle

aus der Altanlage ergibt.

Abwägungsvorschlag: Kenntnisnahme

-       Ablehnung bei der Siedlungsentwicklung Einvernehmen mit den Trägern der Regionalplanung herstellen zu müssen. Diese angestrebte Änderung stellt einen Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen dar, der nicht toleriert werden kann.  Die Kommunen verstehen sich am besten selbst darauf, den Bedarf ihrer Entwicklungsmöglichkeiten zu formulieren und sollten dazu im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch weiterhin berechtigt sein.

 

Dieses wurde wie folgt berücksichtigt:

Die vorgetragenen Bedenken wären gerechtfertigt, wenn

sich der Begriff Siedlungsentwicklungskonzept ausschließlich auf kommunale

Siedlungsentwicklungskonzepte beziehen würde. Sie gehören zum Kerngehalt

der kommunalen Selbstverwaltung. Angesprochen ist im LROP Entwurf 2014

jedoch die Aufgabe der Träger der Regionalplanung, die Siedlungsentwicklung

konzeptionell zu begleiten. Dies erfolgte bisher bereits im Rahmen der Aufstellung

informeller Konzepte. Da eine verbindliche Regelung zur Aufstellung solcher

Konzepte sowohl von kommunaler als auch von Seiten der Träger der Regionalplanung als nicht erforderlich erachtet wird, soll auf die verbindliche Festlegung solcher Konzepte verzichtet werden.

Abwägungsvorschlag: folgen, die Ziffer 2.1 04 soll gestrichen werden.

 

-       Zum Kritikpunkt „Im Zuge der Weiterentwicklung des Leitungstrassennetzes zur Energieübertragung sollte bei der Neuanlage von Trassen kostenunabhängig die Erdverkabelung bevorzugt werden“ konnte keine Stellungnahme/Berücksichtigung gefunden werden.

-       Weiterhin wurde auch die Festschreibung des Erhalts der Strukturen in der Samtgemeinde Oderwald nicht explizit festgeschrieben.

 

Da die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zu Änderungen der Entwurfsunterlagen geführt hat und diese aufgrund der Vielzahl der Änderungen nicht alle in der Drucksache aufgeführt werden können, wird als Anlage das Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Beteiligungsverfahren beigefügt. In diesem wird die Internetadresse genannt unter der eine Gegenüberstellung der Entwurfsfassung vom 24.06.2014 und der geänderten Entwurfsfassung vom 10.11.2015 und die zugehörige Begründung eingesehen werden können.

 

Weiterhin ist der Drucksache als Anlage die Bewertung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (Rundschreiben-Nr.:235/2015) beigefügt.

 

Zu der Änderung und Ergänzung des LROP empfehle ich eine Stellungnahme in der Art abzugeben, dass von Seiten der Samtgemeinde Oderwald die Ausführungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (Anlage) unterstützt werden, da diese Ausführungen weiterhin eine Stärkung der Entscheidungskompetenz der kreisangehörigen Städte und Gemeinden fordern.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen

·         Die Samtgemeinde Oderwald unterstützt die Ausführungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes sowie die Stellungnahmen der einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: