Sachverhalt:
Die Amtszeit des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters Herrn Rüdiger Preißner läuft am 30.06.2016 ab.
Auf der Gemeindekommandositzung am 05.06.2014 wurde Herr Rüdiger Preißner einstimmig von den Gemeindebrandmeistern und ihrer Stellvertreter zum neuen stellvertretenden Gemeindebrandmeister gewählt.
Gemeindebrandmeister und ihre Stellvertreter müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Sie müssen insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz mit Erfolg teilgenommen haben.
Die Ernennung von Herrn Rüdiger Preißner zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister konnte jedoch, aufgrund der noch fehlenden vorgeschriebenen Zugführerlehrgänge I und II, nur kommissarisch auf die Dauer von 2 Jahren erfolgen.
Zwischenzeitlich hat Herr Rüdiger Preißner sowohl den Zugführerlehrgang I sowie auch den Zugführerlehrgang II erfolgreich absolviert.
Gemäß § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Rat der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter und nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung des Gemeindebrandmeisters sowie seines Stellvertreters.
Die Ernennung ist auf die Dauer von sechs Jahren vorzunehmen. Da Herr Rüdiger Preißner bereits kommissarisch vom 01.07.2014 bis 30.06.2016 mit der Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald beauftragt wurde, ist seine Amtszeit nun, nach erfolgreicher Teilnahme der Zugführerlehrgänge I und II, für die Amtszeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2020 zu verlängern.
Seitens des Kreisbrandmeisters und des Gemeindebrandmeisters bestehen gegen die Ernennung keine Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Herr Rüdiger Preißner wird in das Beamtenverhältnis
als Ehrenbeamter mit der Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden
Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald
für die Dauer seiner Wahlzeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2020 berufen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
12610-712610-442100 xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten: 600,00 €
Jährliche Abschreibungen: