Betreff
Öffentliches Auftragswesen; Beschleunigung von investiven Maßnahmen – Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) und Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A)
Vorlage
SG-IX/034/2012
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Zur Beschleunigung von investiven Maßnahmen wurden angesichts der Wirtschaftskrise seit 2008 Wertgrenzen mit ergänzenden Regelungen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben festgelegt, bis zu denen Bauaufträge und Dienstleistungs- oder Lieferaufträge verfahrensvereinfacht bis zum 31.12.2011 vergeben werden durften.

Die Rückmeldungen aus der Vergabepraxis in Niedersachsen zu den eingeführten Wertgrenzen waren grundsätzlich positiv. Bemängelt wurde allerdings die seit dem Jahr 2011 nicht bundesweit einheitlichen Regelungen. Niedersachsen hat daher die Vereinheitlichung der Länderregelungen, die Neubewertung der bereits in der VOB/A enthaltenen Wertgrenzen und die Einführung von Wertgrenzen in die VOL/A den zuständigen Bundesgremien zur Erörterung vorgelegt. Ziel ist es, ab dem Jahr 2013 gemeinsame verfahrensvereinfachende Vergaberegeln unterhalb der Europaschwellen bei Bund und Ländern zu erreichen.

Für das Jahr 2012 wurden daher im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Nds. Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 25.11.2011 neue Wertgrenzen festgelegt.

Die kommunalen Gebietskörperschaften müssen die entsprechenden erhöhten Wertgrenzen auch für sich selbst für rechtlich verpflichtend erklären. Der Nds. Städte- und Gemeindebund hat eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

Die von den Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde Oderwald erlassenen Dienstanweisungen für das öffentliche Auftragswesen vom 10.03.2009  enthalten noch die bis zum 31.12.2011 gültigen Wertgrenzen.

 



Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·                Die für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) und Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A) in der Samtgemeinde Oderwald geltende Dienstanweisung vom 10.03.2009 wird in Ziff. 3.1 und 3.2 entsprechend des Bezugserlasses geändert.

·                Die Ziffern 11.1 und 11.2 erhalten folgende Fassung:

11.1     Diese Dienstanweisung ist ab sofort anzuwenden und gilt in Bezug auf die Ziffern 3.1 und 3.2 bis zum 31.12.2012.

11.2     Ab 01.01.2013 gilt die Dienstanweisung fort unter Anwendung der Wertgrenzen, die in Ziffern 3.3 und 3.4 festgehalten sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                    Ergebnishaushalt                        Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:     ja/nein

Gesamtausgaben:                   

Jährliche Folgekosten:            

Jährliche Abschreibungen: