Sachverhalt:
Zur Beschleunigung von
investiven Maßnahmen wurden angesichts der Wirtschaftskrise seit 2008
Wertgrenzen mit ergänzenden Regelungen für beschränkte Ausschreibungen und
freihändige Vergaben festgelegt, bis zu denen Bauaufträge und Dienstleistungs-
oder Lieferaufträge verfahrensvereinfacht bis zum 31.12.2011 vergeben werden
durften.
Die
Rückmeldungen aus der Vergabepraxis in Niedersachsen zu den eingeführten
Wertgrenzen waren grundsätzlich positiv. Bemängelt wurde allerdings die seit
dem Jahr 2011 nicht bundesweit einheitlichen Regelungen. Niedersachsen hat
daher die Vereinheitlichung der Länderregelungen, die Neubewertung der bereits
in der VOB/A enthaltenen Wertgrenzen und die Einführung von Wertgrenzen in die
VOL/A den zuständigen Bundesgremien zur Erörterung vorgelegt. Ziel ist es, ab
dem Jahr 2013 gemeinsame verfahrensvereinfachende Vergaberegeln unterhalb der
Europaschwellen bei Bund und Ländern zu erreichen.
Für
das Jahr 2012 wurden daher im gemeinsamen
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Nds.
Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 25.11.2011 neue Wertgrenzen festgelegt.
Die kommunalen
Gebietskörperschaften müssen die entsprechenden erhöhten Wertgrenzen auch für
sich selbst für rechtlich verpflichtend erklären. Der Nds. Städte- und
Gemeindebund hat eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.
Die von den
Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde Oderwald erlassenen Dienstanweisungen
für das öffentliche Auftragswesen vom 10.03.2009 enthalten noch die bis zum 31.12.2011
gültigen Wertgrenzen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde
Oderwald wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der
geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) und Liefer- und
Dienstleistungsaufträge (VOL/A) in der Samtgemeinde Oderwald geltende
Dienstanweisung vom 10.03.2009 wird in Ziff. 3.1 und 3.2 entsprechend des
Bezugserlasses geändert.
·
Die Ziffern 11.1 und 11.2 erhalten folgende Fassung:
11.1
Diese Dienstanweisung ist ab sofort anzuwenden und
gilt in Bezug auf die Ziffern 3.1 und 3.2 bis zum 31.12.2012.
11.2
Ab 01.01.2013 gilt die Dienstanweisung fort unter
Anwendung der Wertgrenzen, die in Ziffern 3.3 und 3.4 festgehalten sind.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: