Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Behördenbeteiligung
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Dorstadt hat in seiner Sitzung am 02.12.2015 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldblick Nord“ gefasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt nunmehr vor.
Damit das weitere Verfahren für diesen Bebauungsplan fortgeführt werden kann, empfehle ich, den Bebauungsplan in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu geben und auch den weiteren Verfahrensschritt (frühzeitige Behördenbeteiligung) einzuleiten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) und die frühzeitige Behördenbeteiligung in § 4 Abs. 1 BauGB geregelt.
Es handelt sich hierbei lediglich
um den Entwurfsbeschluss. Die Anregungen und Ergänzungen (auch die der Träger
öffentlicher Belange) werden anschließend durch das beauftragte Planungsbüro
ausgewertet und soweit notwendig eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Waldblick Nord“ in
der Gemeinde Dorstadt und der Begründung wird zugestimmt.
·
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die
frühzeitige Behördenbeteiligung sind durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel
stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: