Betreff
Bebauungsplan "Waldblick Nord" in Dorstadt;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Behördenbeteiligung
Vorlage
D-XVII/067/2016
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt hat in seiner Sitzung am 02.12.2015 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldblick Nord“ gefasst.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt nunmehr vor.

 

Damit das weitere Verfahren für diesen Bebauungsplan fortgeführt werden kann, empfehle ich, den Bebauungsplan in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu geben und auch den weiteren Verfahrensschritt (frühzeitige Behördenbeteiligung) einzuleiten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) und die frühzeitige Behördenbeteiligung in § 4 Abs. 1 BauGB geregelt.

 

Es handelt sich hierbei lediglich um den Entwurfsbeschluss. Die Anregungen und Ergänzungen (auch die der Träger öffentlicher Belange) werden anschließend durch das beauftragte Planungsbüro ausgewertet und soweit notwendig eingearbeitet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Waldblick Nord“ in der Gemeinde Dorstadt und der Begründung wird zugestimmt.

·         Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung sind durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                       

Mittel stehen zur Verfügung:       ja

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: