Sachverhalt:
Mit Antrag vom 26.02.2015 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband mit, dass für den Friedhof Bornum im Haushaltsvollzug 2015 ein Defizit von 1.842,07 Euro besteht. Zur Deckung dieses Defizits konnte leider nur ein Teilbetrag in Höhe von 1.042,94 Euro aus der Friedhofsrücklage entnommen werden. Mit diesem Teilbetrag sind die Rücklagen aufgebraucht. Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Restdefizits in Höhe von 799,13 Euro durch die Samtgemeinde Oderwald.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Die Samtgemeinde Oderwald hat letztmalig im Jahre 2014 einen Defizitausgleich für den Friedhof Bornum für das Jahr 2013 in Höhe von 2.816,13 Euro übernommen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich für das Jahr 2015 in Höhe von 799,13 Euro.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: