Betreff
Defizitausgleich 2015 für den Friedhof Bornum
Vorlage
SG-IX/392/2016
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 26.02.2015 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband mit, dass für den Friedhof Bornum im Haushaltsvollzug 2015 ein Defizit von 1.842,07 Euro besteht. Zur Deckung dieses Defizits konnte leider nur ein Teilbetrag in Höhe von 1.042,94 Euro aus der Friedhofsrücklage entnommen werden. Mit diesem Teilbetrag sind die Rücklagen aufgebraucht. Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Restdefizits in Höhe von 799,13 Euro durch die Samtgemeinde Oderwald.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat letztmalig im Jahre 2014 einen Defizitausgleich für den Friedhof Bornum für das Jahr 2013 in Höhe von 2.816,13 Euro übernommen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich für das Jahr 2015 in Höhe von 799,13 Euro.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: