Betreff
Ratsvorschrift zur Annahme unentgeltlicher Leistungen.
Vorlage
SG-IX/404/2016
Art
Informationsvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2008 die Ratsvorschrift zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen beschlossen. Die Ratsvorschrift ist nach § 6 auch für die Beschäftigten der Verwaltung der Samtgemeinde Oderwald anzuwenden.

 

Nach § 5 dieser Ratsvorschrift besteht somit auch für die die Beschäftigten der Samtgemeinde Oderwald eine Informationspflicht über die angenommenen unentgeltlichen Leistungen.

 

Für das Jahr 2015 sind die von den Bediensteten angenommenen unentgeltlichen Leistungen als Anlagen beigefügt.

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,

 

  • von den angenommenen unentgeltlichen Leistungen der Beschäftigten Kenntnis zu nehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: