Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2008 die Ratsvorschrift zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen beschlossen. Die Ratsvorschrift ist nach § 6 auch für die Beschäftigten der Verwaltung der Samtgemeinde Oderwald anzuwenden.
Nach § 5 dieser Ratsvorschrift besteht somit auch für die die Beschäftigten der Samtgemeinde Oderwald eine Informationspflicht über die angenommenen unentgeltlichen Leistungen.
Für das Jahr 2015 sind die von den Bediensteten angenommenen unentgeltlichen Leistungen als Anlagen beigefügt.
Der Rat der
Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
- von
den angenommenen unentgeltlichen Leistungen der Beschäftigten Kenntnis zu
nehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: