Sachverhalt:
Für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 sind
die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten Entwicklung
(ZILE) weiterentwickelt und fortgeschrieben worden. Der Runderlass des
Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz datiert vom 19.08.2015. Mit dieser Richtlinie werden die
raumbezogenen Maßnahmen Dorferneuerung und Flurbereinigung sowie investive
Einzelmaßnahmen zusammengeführt und um die Förderung von ländlichen
Entwicklungskonzepten und Regionalmanagement erweitert. Die Gemeinden erhalten
Anreize, gemeinsam ländliche Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und werden bei
deren Entwicklung unterstützt. Unter Beteiligung der Bürger in den Gemeinden
sollen Entwicklungspotentiale sowie Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum
aufgezeigt und in Gang gesetzt werden. Es geht dabei um die Schaffung
wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze im ländlichen Raum, Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft, regionale und gemeindliche
Entwicklung, aber auch um die Sicherung und Steigerung der Lebensqualität.
Dabei sollen die ländlichen Regionen als
Einheit betrachtet und für deren Entwicklung verschiedene Fördermaßnahmen in
einem integrierten Ansatz zusammengeführt werden. Die Aufnahme einzelner Dörfer
nach dem Muster des alten
Dorferneuerungsprogramms ist nicht mehr vorgesehen.
In dem vorliegenden Antrag auf Aufnahme in
das Dorfentwicklungsprogramm ist der Entwicklungszusammenhang aller
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald dargestellt worden.
Bereits die Erarbeitung des Antrages auf
Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm erforderte umfangreiche Vorarbeiten.
Aus diesem Grunde ist das Planungsbüro merkWATT GmbH eingeschaltet worden,
welches bereits die Projektstudie „Oderwald sozial“ erstellt hat. In vielen
Teilen sind die Erkenntnisse dieser Projektstudie in den Förderantrag bzw. als
Ansatz möglicher regionaler Entwicklungsmaßnahmen berücksichtigt worden. Das
o.g. Planungsbüro wird anlässlich der Samtgemeinderatssitzung entsprechende
Ausführungen zum Förderantrag machen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die
Samtgemeinde Oderwald stellt bis spätestens zum 30.06.2016 einen Antrag auf
Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE).
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
51110-443104 51110-743104
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: ca. 3.000,00 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: