Betreff
Kontaktstelle Oderwald sozial – Quartiersentwicklung im ländlichen Raum.
Vorlage
SG-IX/407/2016
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

1.

Das Deutsche Hilfswerk (DHW) fördert im Rahmen seiner Zweckbestimmung zeitgemäße soziale Maßnahmen und Einrichtungen. Die Quartiersorientierung ist in den vergangenen Jahren aus unterschiedlichen Perspektiven in den fachlichen Diskurs zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation eingebracht bzw. wieder aufgenommen worden. Quartiersansätze stellen nicht die Optimierung der Versorgungslage einzelner Menschen in den Mittelpunkt, sondern sind raumbezogene Ansätze. Die Perspektive ist darauf gerichtet, die Besonderheiten des sozialen Nahraums – das Dorf, die Gemeinde, den Ortsteil, das Quartier – zu erkunden und raumspezifische, kleinteilige, dezentrale Lösungsansätze zu suchen. Dabei sind keine Standardlösungen gefragt, sondern Lösungen, die sich auf die örtlichen Gegebenheiten beziehen und Kenntnisse über die Besonderheiten vor Ort mit einbeziehen.

 

Eine bedarfsgerechte Anpassung des sozialen Nahraums:

 

-       kommt den Wohnwünschen der allermeisten Menschen im Alter entgegen.

 

-       kann zu erheblichen Kosteneinsparungen durch Verzögerung oder Vermeidung von Heimaufenthalten beitragen.

 

-       ist ein wesentlicher Schlüssel, um Eigeninitiative und gegenseitige Hilfe zu motivieren. 

 

Quartiersansätze sind ganzheitliche Ansätze, die nicht die Optimierung einzelner Leistungsbereiche, sondern das ganze Lebensumfeld älterer Menschen im Blick haben, die Schritt für Schritt bedarfsgerecht zu gestalten sind.

 

Schwerpunktmäßig hat die Samtgemeinde Oderwald nachfolgende Handlungsfelder einer schwerpunktmäßigen Betrachtung zu unterziehen:

 

-       Tragende soziale Infrastruktur

 

-       Bedarfsgerechte Wohnangebote

 

-       Wohnortnahe Beratung und Begleitung

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Oderwald sozial“ wurde bereits der Bedarf für eine Kontaktstelle ermittelt und der „soziale Dienstleistungsspielraum“ in Form von Bedarfsclustern festgesetzt. Auf die Ausführungen im Bericht der Machbarkeitsstudie „Oderwald sozial“, S. 48-57 (siehe Anlage) wird insoweit verwiesen.

 

Im Rahmen der Förderkriterien der Richtlinien des Deutschen Hilfswerks unterstützt das DHW seit 2011 soziale Maßnahmen zur Quartiersentwicklung einmalig über eine Laufzeit von bis zu drei Jahren und in Form eines Zuschusses. Die Förderung setzt den Einsatz von Eigenmitteln und/oder die verbindliche Zusage von Eigenleistungen in der Regel in Höhe von 20 v.H. voraus.

 

 

2.

Die Breite des Anforderungsprofils für die fachliche, prozessuale und kommunikative Arbeit der Kontaktstelle ist so vielfältig, dass absehbar kein Bewerber / keine Bewerberin diese vollständig kompetent wird abdecken können, schon gar nicht von Beginn der Tätigkeit an. Um die Kontaktstelle Oderwald sozial aufzubauen, ist daher eine Prozessunterstützung durch sachkundige externe Dritte notwendig. Diese Prozessunterstützung soll einerseits bestimmte Arbeiten übernehmen bzw. die Fachkraft darin unterstützen – allerdings immer mit dem ergänzenden Ziel, die jeweiligen Kompetenzen in der Kontaktstelle im Rahmen des Möglichen selbst schrittweise aufzubauen.

 

Für das erste Jahr („Initialphase“) sind, beginnend bereits vor dem offiziellen Start der Kontaktstelle, erhöhte Bedarfe absehbar. So sollen in dieser Phase insbesondere folgende Aktivitäten durchgeführt werden:

 

-       kontinuierliche Medienarbeit zum geplanten Quartiersmanagement

 

-       eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung für Entscheider und Multiplikatoren (Bürgermeister, Landkreis, Seniorenkreisleiter, Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Pflegedienste, Arztpraxen, …)

 

-       eine Befragung der Einwohnerschaft nach ihrer Unterstützungsbereitschaft mit Hilfe eines Fragebogens, der in Papierform oder online ausgefüllt werden kann

 

-       Einwohnerversammlungen, in denen nach Abschluss und Auswertung der Befragung in jeder Gemeinde die Ergebnisse vorgestellt und erörtert werden; gleichzeitig wird vorgestellt, welche Funktionen das Quartiersmanagement künftig übernehmen kann, wo aber auch seine Grenzen sein werden.

 

-       Das Erstellen eines Flyers (mit Verteilen in alle Haushalte), in welchem die Details der Arbeit der Kontaktstelle dargestellt sind

 

-       einer bunte Startveranstaltung unter dem Motto „Wir kommen in die Kontakte!“ zum Start der Arbeit der Kontaktstelle. Diese wird dazu genutzt, dass zum Themenfeld passende Akteure ihre Angebote präsentieren können. Um die generationenübergreifende Bedeutung der Kontaktstelle zu betonen, werden möglichst auch die Grundschule, Kitas und Sportvereine z.B. mit Vorführungen eingebunden.

 

Die Antragssumme beträgt 24.000 Euro, entsprechend 20 % der Grundfinanzierung. Davon sollten im ersten Jahr (Initialphase) 12.000 Euro und in den folgenden beiden Jahren je 6.000 Euro zur Verfügung stehen.

 

Gesamt-Finanzierungsplan

 

Finanzbedarf:

- 30-h-Stelle inkl. Sachkosten über 3 Jahre 121.000 €

- Prozessunterstützung über 3 Jahre 24.000 €

 

Gesamt: 145.000 €

 

Deckung:

- Förderung durch das Deutsche Hilfswerk 90.000 €

- Förderung durch den Zukunftsfond Asse (entsprechend ca. 16,5 %) 24.000 €

- Ko-Finanzierung durch die Samtgemeinde Oderwald (entsprechend ca. 21 %) 31.000 €

 

Gesamt: 145.000 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die Samtgemeinde Oderwald beauftragt den AWO Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter bis spätestens 30.04.2016 den Antrag beim Deutschen Hilfswerk einzureichen. Damit verbunden ist die zunächst auf drei Jahre befristete Einrichtung einer Kontaktstelle. Die Kostenbeteiligung (anteilige personal- und Sachkosten) der Samtgemeinde Oderwald beschränkt sich entsprechend der vorgenannten Aufstellung auf maximal 21 Prozent.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    51110-443101                               51110-799900

Mittel stehen zur Verfügung:       nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: