Sachverhalt:
1.
Das Deutsche Hilfswerk (DHW) fördert im
Rahmen seiner Zweckbestimmung zeitgemäße soziale Maßnahmen und Einrichtungen.
Die Quartiersorientierung ist in den vergangenen Jahren aus unterschiedlichen
Perspektiven in den fachlichen Diskurs zur Verbesserung der Wohn- und
Lebenssituation eingebracht bzw. wieder aufgenommen worden. Quartiersansätze
stellen nicht die Optimierung der Versorgungslage einzelner Menschen in den
Mittelpunkt, sondern sind raumbezogene Ansätze. Die Perspektive ist darauf
gerichtet, die Besonderheiten des sozialen Nahraums – das Dorf, die Gemeinde,
den Ortsteil, das Quartier – zu erkunden und raumspezifische, kleinteilige,
dezentrale Lösungsansätze zu suchen. Dabei sind keine Standardlösungen gefragt,
sondern Lösungen, die sich auf die örtlichen Gegebenheiten beziehen und
Kenntnisse über die Besonderheiten vor Ort mit einbeziehen.
Eine bedarfsgerechte Anpassung des sozialen
Nahraums:
-
kommt den Wohnwünschen der allermeisten Menschen im
Alter entgegen.
-
kann zu erheblichen Kosteneinsparungen durch
Verzögerung oder Vermeidung von Heimaufenthalten beitragen.
-
ist ein wesentlicher Schlüssel, um Eigeninitiative
und gegenseitige Hilfe zu motivieren.
Quartiersansätze sind ganzheitliche Ansätze,
die nicht die Optimierung einzelner Leistungsbereiche, sondern das ganze
Lebensumfeld älterer Menschen im Blick haben, die Schritt für Schritt
bedarfsgerecht zu gestalten sind.
Schwerpunktmäßig hat die Samtgemeinde
Oderwald nachfolgende Handlungsfelder einer schwerpunktmäßigen Betrachtung zu
unterziehen:
-
Tragende soziale Infrastruktur
-
Bedarfsgerechte Wohnangebote
-
Wohnortnahe Beratung und Begleitung
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Oderwald
sozial“ wurde bereits der Bedarf für eine Kontaktstelle ermittelt und der
„soziale Dienstleistungsspielraum“ in Form von Bedarfsclustern festgesetzt. Auf
die Ausführungen im Bericht der Machbarkeitsstudie „Oderwald sozial“, S. 48-57
(siehe Anlage) wird insoweit verwiesen.
Im Rahmen der Förderkriterien der
Richtlinien des Deutschen Hilfswerks unterstützt das DHW seit 2011 soziale
Maßnahmen zur Quartiersentwicklung einmalig über eine Laufzeit von bis zu drei
Jahren und in Form eines Zuschusses. Die Förderung setzt den Einsatz von
Eigenmitteln und/oder die verbindliche Zusage von Eigenleistungen in der Regel
in Höhe von 20 v.H. voraus.
2.
Die Breite des Anforderungsprofils für die
fachliche, prozessuale und kommunikative Arbeit der Kontaktstelle ist so
vielfältig, dass absehbar kein Bewerber / keine Bewerberin diese vollständig
kompetent wird abdecken können, schon gar nicht von Beginn der Tätigkeit an. Um
die Kontaktstelle Oderwald sozial aufzubauen, ist daher eine
Prozessunterstützung durch sachkundige externe Dritte notwendig. Diese
Prozessunterstützung soll einerseits bestimmte Arbeiten übernehmen bzw. die
Fachkraft darin unterstützen – allerdings immer mit dem ergänzenden Ziel, die jeweiligen
Kompetenzen in der Kontaktstelle im Rahmen des Möglichen selbst schrittweise
aufzubauen.
Für das erste Jahr („Initialphase“) sind,
beginnend bereits vor dem offiziellen Start der Kontaktstelle, erhöhte Bedarfe
absehbar. So sollen in dieser Phase insbesondere folgende Aktivitäten
durchgeführt werden:
-
kontinuierliche Medienarbeit zum geplanten
Quartiersmanagement
-
eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung
für Entscheider und Multiplikatoren (Bürgermeister, Landkreis,
Seniorenkreisleiter, Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände, Vereine,
Pflegedienste, Arztpraxen, …)
-
eine Befragung der Einwohnerschaft nach ihrer
Unterstützungsbereitschaft mit Hilfe eines Fragebogens, der in Papierform oder
online ausgefüllt werden kann
-
Einwohnerversammlungen, in denen nach Abschluss und
Auswertung der Befragung in jeder Gemeinde die Ergebnisse vorgestellt und
erörtert werden; gleichzeitig wird vorgestellt, welche Funktionen das
Quartiersmanagement künftig übernehmen kann, wo aber auch seine Grenzen sein
werden.
-
Das Erstellen eines Flyers (mit Verteilen in alle
Haushalte), in welchem die Details der Arbeit der Kontaktstelle dargestellt
sind
-
einer bunte Startveranstaltung unter dem Motto „Wir
kommen in die Kontakte!“ zum Start der Arbeit der Kontaktstelle. Diese wird
dazu genutzt, dass zum Themenfeld passende Akteure ihre Angebote präsentieren
können. Um die generationenübergreifende Bedeutung der Kontaktstelle zu
betonen, werden möglichst auch die Grundschule, Kitas und Sportvereine z.B. mit
Vorführungen eingebunden.
Die Antragssumme beträgt 24.000 Euro,
entsprechend 20 % der Grundfinanzierung. Davon sollten im ersten Jahr
(Initialphase) 12.000 Euro und in den folgenden beiden Jahren je 6.000 Euro zur
Verfügung stehen.
Gesamt-Finanzierungsplan
Finanzbedarf:
- 30-h-Stelle inkl. Sachkosten über 3 Jahre
121.000 €
- Prozessunterstützung über 3 Jahre 24.000 €
Gesamt: 145.000 €
Deckung:
- Förderung durch das Deutsche Hilfswerk
90.000 €
- Förderung durch den Zukunftsfond Asse
(entsprechend ca. 16,5 %) 24.000 €
- Ko-Finanzierung durch die Samtgemeinde
Oderwald (entsprechend ca. 21 %) 31.000 €
Gesamt: 145.000 €
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Samtgemeinde Oderwald beauftragt
den AWO Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter bis spätestens 30.04.2016 den
Antrag beim Deutschen Hilfswerk einzureichen. Damit verbunden ist die
zunächst auf drei Jahre befristete Einrichtung einer Kontaktstelle. Die
Kostenbeteiligung (anteilige personal- und Sachkosten) der Samtgemeinde
Oderwald beschränkt sich entsprechend der vorgenannten Aufstellung auf
maximal 21 Prozent.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
51110-443101 51110-799900
Mittel stehen zur Verfügung: nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: