Bedarfszuweisung für das Rechnungsjahr 2010
Sachverhalt:
Mit Zuwendungsbescheid vom
06.07.2011 hat das Land Niedersachsen der Samtgemeinde Oderwald die Auszahlung
einer Bedarfszuweisung in Höhe von € 190.000,00 bewilligt.
Die Auszahlung der Bedarfszuweisung ist an die
Bedingung geknüpft, dass die Samtgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden sich
verpflichten, durch konkrete Maßnahmen eine dauerhafte strukturelle Entlastung
der Ergebnishaushalte zu erreichen.
Diese Maßnahmen sind in einer gemeinsamen
Zielvereinbarung festzulegen.
In der „Bürgermeisterrunde“ der
Samtgemeinde Oderwald haben sich am 28.11.2011 alle Bürgermeister
einvernehmlich dafür ausgesprochen, die Grundsteuern entsprechend der
generellen Erwartungen des Landes Niedersachsen zu erhöhen. Diese Beschlüsse
der einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald sind nunmehr
gefasst. Sie sehen unterschiedliche Erhöhungsdaten und zum Teil stufenweise
Anpassungen über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung vor. Spätestens
zum 01.01.2015 liegen dann alle Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und die
Grundsteuer B bei mindestens 400 Prozentpunkten.
Entsprechend der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse wurde die beigefügte Zielvereinbarung ausgearbeitet und die Formulierungen sind mit dem Ministerium für Inneres und Sport (MI) abgestimmt.
Die Auszahlung der
Bedarfszuweisung in Höhe von € 190.000,00 erfolgt unmittelbar nach
Vertragsunterzeichnung. Der Ertrag im Ergebnishaushalt und die Einzahlung im
Finanzhaushalt werden mit dem 1. Nachtragshaushalt des Jahres 2012 dann auch
haushaltsrechtlich festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
Dem
Abschluss der beigefügten Zielvereinbarung wird im Grundsatz zugestimmt.
Der
Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, ggf. noch von Seiten des MI
erforderlichen redaktionellen Änderungen, zuzustimmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
312100 612100
Mittel stehen zur Verfügung: Nachtragshaushalt
Gesamteinnahmen: 190.000,00
Jährliche Folgekosten: Keine