Betreff
Einrichtung einer Kindergartengruppe in der Grundschule Börßum.
Vorlage
SG-IX/408/2016
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die Gruppenplanungen für den Zweckverband Kindergarten Oderwald stellen sich aktuell so dar, dass insgesamt 12 angemeldeten Kindern in der Kindertagesstätte in Börßum kein Betreuungsplatz angeboten werden kann.

 

Seitens des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes wurde die Samtgemeinde Oderwald mit Schreiben vom 09.02.2016 über eine Zusage des Kultusministeriums informiert, dass die Landesschulbehörde schnelle Einzelfallgenehmigungen ausspricht, sofern für Flüchtlingskinder von der zulässigen Gruppengröße abgewichen werden muss.

Diese Aussage wurde kurze Zeit später dahingehend relativiert, dass für eine Genehmigung von Abweichungen der in der 1. DVO - KiTaG geregelten Obergrenzen für Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen keine Rechtsgrundlage gibt. Eine Überschreitung von Gruppengrößen in Kindertagesstätten für die Integration ist derzeit nicht gewollt. Vielmehr bemühe man sich darum Problemstellungen so flexibel wie möglich, beispielsweise durch Abweichung von Raumstandards zu lösen. Dies hat allerdings einen höheren Personalbedarf zur Folge, da dann faktisch neue Gruppen geschaffen werden.

 

Die Sachlage – was insbesondere auch den Rechtsanspruch auf einen Vormittagsplatz im Kindergarten ab dem 3. Lebensjahr angeht – sowie die alternativen Betreuungsmöglichkeiten wurden der Zweckverbandsversammlung am 01.03.2016 vorgetragen. Diese sprach sich einstimmig für den Auftrag aus, vorrangig die Einrichtung einer Kindergartengruppe an der Grundschule in Börßum prüfen zu lassen. Am 11.03. hat daraufhin mit der Vertreterin der Landesschulbehörde, der Leiterin der Grundschule Börßum (Frau Schenke) und der Kindergartenleitung Börßum (Frau Behrens) eine Besichtigung des Schulgebäudes und der Außenanlagen stattgefunden.

 

Die Landesschulbehörde hat diesbezüglich zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Einrichtung einer Kindergartenvormittagsgruppe als Außenstelle der Kindertagesstätte Börßum in der benachbarten Grundschule – vorbehaltlich der Herrichtung der räumlichen Voraussetzung, wie Gruppenraum und Sanitärbereich im Gebäude – erfolgen kann. Die bauseitigen Veränderungen (Herstellung eines Sanitärbereichs für die Kindergartengruppe) können auf ca. 8.200 Euro beziffert werden. Das alternative Fahrdienstangebot für die Kindertagesstätte Cramme würde Kosten in Höhe von 27.000 Euro verursachen. Eine Mietcontainerlösung (ohne eigenen Sanitärbereich) liegt bei ca. 20.000 Euro/jährlich.

 

Von der Einrichtung der Kindergartengruppe an der Grundschule Börßum bleibt der reguläre Schulbetrieb unberührt. Daneben werden die Voraussetzungen für eine intensivere Kooperation zwischen Kindergarten und Schule gelegt. Zudem werden auch langfristige Perspektiven für die Schaffung eines Hortbereichs bzw. einer Familiengruppe geschaffen.

 

Die vorgenannten Entwicklungen zum Platzbedarf hängen zweifelsfrei auch mit der Flüchtlingssituation in der Samtgemeinde Oderwald zusammen. Mit Stand 12.04.2016 sind insgesamt 133 Flüchtlinge in der Samtgemeinde untergebracht. 93 Personen, mithin ca. 70 Prozent leben in der Gemeinde Börßum. Ab dem 01.08.2016 werden voraussichtlich 13 Kinder aus Flüchtlingsfamilien (9 Kindergartenkinder und 4 Krippenkinder) in der Kindertagesstätte in Börßum untergebracht sein.

 

Die mehrheitliche Unterbringung in der Gemeinde Börßum ist den infrastrukturellen Gegebenheiten und den Anmietungsmöglichkeiten geschuldet. Die Flüchtlingsaufgabe und Integration ist als gemeinschaftliche Aufgabe zu sehen und darf nicht zu einer erheblichen (finanziellen) Mehrbelastung einer einzelnen Mitgliedsgemeinde führen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Einrichtung einer Kindergartengruppe (vormittags) zum 01.08.2016 an der Grundschule in Börßum wird zugestimmt.

 

Die aus der Anlage ersichtlichen baulichen Veränderungen im Sanitärbereich des Grundschulstandortes Börßum werden diesbezüglich auf 8.200 Euro beziffert.

 

Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    21110-421100                               21110-721100

Mittel stehen zur Verfügung:       nein

Gesamtausgaben:                      8.200,00 €

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: