Betreff
Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008;
1. Änderung bezüglich der Windenergienutzung - Entwurf, 2. Offenlage
Vorlage
SG-IX/411/2016
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 04.10.2011 hat der Zweckverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung für seinen Verbandbereich das Verfahren zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Großraum Braunschweig (RROP) 2008 „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ eingeleitet.

 

Im Dezember 2013 lag der Entwurf aus. Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2013 darüber beraten und eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt angegeben:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald sieht wie der Rat der Gemeinde Cramme eine Erweiterung des Windparks WF 8 in östlicher Richtung bis auf Höhe der Feldwegverlängerung der Gemeindestraße „Am Stadtweg“ positiv. Die jetzige Ausweitung des Vorranggebietes bis zur Gemarkung „Leinde“ wird strikt abgelehnt, da dies zu einer gefühlten Umzingelung des Ortes Cramme führt, auch wenn der 120°- Winkel zur Vermeidung der Umkreisung eingehalten wurde. Weiterhin ist darauf zu achten, dass eine Mehrbelastung der Ortschaft Cramme durch Lärmimmissionen und Schattenschlag ausgeschlossen wird. Hierfür sollte im Einzelfall die Abstandsgrenze von 1000 Metern zur allgemeinen Wohnbebauung vergrößert werden.

 

Nunmehr liegt der Entwurf als 2. Offenlage vor und kann seit dem 04. April bis zum 04. Mai 2016 im Dienstgebäude des Zweckverbandes Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, eingesehen werden.

 

Nach Ablauf der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit sich bis zum 20.05.2016 schriftlich zu dem Entwurf zu äußern.

 

Stellungnahmen sind nur zu den sachlich oder räumlich geänderten Teilen des Planentwurfs möglich, die in den Entwurfsunterlagen entsprechend gekennzeichnet sind.

 

Zum Vorranggebiet Achim, WF 4, liegen in der 2. Offenlage keine Änderungen vor.

 

Zum Vorranggebiet Cramme, WF 8, liegen in der 2. Offenlage wesentliche Änderungen vor. Die in der 1. Offenlage vorgenommene Rückplanung des bestehenden Vorrangstandortes entfällt in der 2. Offenlage, so dass das Vorranggebiet bis an die Kreisstraße heranreicht. Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 22.03.2016 darüber beraten und folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Rat der Gemeinde Cramme sieht eine Erweiterung des Windparks WF 8 in östlicher Richtung bis auf Höhe der Feldwegverlängerung der Gemeindestraße „Am Stadtweg“ weiterhin positiv. Diese Begrenzung sowie die in der 1. Offenlage anvisierte Rückplanung des Altstandortes wurden im Rahmen eines informellen Gespräches am 10.01.2012 mit den Herren Thom und Palandt vom Zweckverband Großraum Braunschweig vereinbart. Die jetzige Ausweitung des Vorranggebietes bis zur Gemarkung „Leinde“ sowie der Entfall der Rückplanung werden strikt abgelehnt, da dieses zu einer optischen Bedrängung durch räumliche Umfassung der Gemeinde Cramme führt. Eine derartige Umfassung ist wie in Punkt 3.1.1 aufgeführt nicht gewollt. Weiterhin sollte berücksichtigt werden, dass durch den Entfall der Rückplanung das Vorranggebiet bis an die Kreisstraße heranreicht und dadurch die 200 m Abstandsregelung nicht eingehalten wird (Diese Regelung wurde durch den Landtagsabgeordneten Tanke in anderen Vorranggebieten geltend gemacht und auch berücksichtigt). Weiterhin befindet sich im Südwesten ein Brutstandort des Rotmilans. Die vorsorgeorientierte Abstandsempfehlung von 1000 m wird hier deutlich unterschritten und das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 BNatSchG ist wahrscheinlich. Der in der Karte 3 (Potentialflächenkulisse nach Umweltprüfung) zum Gebiet: Cramme, WF 8 dargestellten Erweiterung und Rücknahme des Vorranggebietes kann, bis auf die nördliche Erweiterung bis zur Gemarkung Leinde, gefolgt werden. Das in der Karte 4 (Mögliches Vorrang. bzw. Eignungsgebiet nach Gesamtbeurteilung) dargestellte Vorranggebiet wird aus den vorstehend genannten Gründen abgelehnt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten zu beraten, ob und in welcher Form eine Stellungnahme zum o.g. geplanten Verfahren abgegeben werden soll.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: