Betreff
Dorfregion Samtgemeinde Oderwald;
Information und Zustimmung zum Antragsverfahren der Samtgemeinde Oderwald zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm
Vorlage
H-XVII/146/2016
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 20.04.2016 beschlossen, per 30.06.2016 einen Antrag auf Aufnahme der Samtgemeinde Oderwald (alle Mitgliedsgemeinden) in das Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) beim Amt für Landesentwicklung zu stellen.

 

Mit dieser Richtlinie werden die raumbezogenen Maßnahmen Dorferneuerung und Flurbereinigung sowie investive Einzelmaßnahmen zusammengeführt und um die Förderung von ländlichen Entwicklungskonzepten und Regionalmanagement erweitert. Die Gemeinden erhalten Anreize, gemeinsam ländliche Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und werden bei deren Entwicklung unterstützt. Unter Beteiligung der Bürger in den Gemeinden sollen Entwicklungspotentiale sowie Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum aufgezeigt und in Gang gesetzt werden. Dabei sollen die ländlichen Regionen als Einheit betrachtet und für deren Entwicklung verschiedene Fördermaßnahmen in einem integrierten Ansatz zusammengeführt werden.

 

Im Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm wird der Entwicklungszusammenhang aller Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald dargestellt. Das Planungsbüro merkWATT GmbH hat die Antragsvorbereitung unterstützt und dabei in vielen Teilen auch die Erkenntnisse der Projektstudie „Oderwald sozial“ in den Förderantrag eingebunden

 

Verfahrensablauf bis zu einer möglichen Projektförderung:

 

-       Bis 30.06.2016 Antragstellung zur Aufnahme in das Förderprogramm.

-       Ca. 1. Quartal 2017 Entscheidung über den Antrag.

-       In 2017 erfolgt bei positiver Entscheidung dann die Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes über das gesamte Samtgemeindegebiet in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Fachbüro (Dauer ca. 1 Jahr).

-       Ca. Anfang/Mitte 2018 Anträge auf Projektförderung.

 

Wesentliche Fördertatbestände:

-       Dorfentwicklungsplan und Umsetzungsbegleitung (bis zu 75 % Förderung).

-       Dorfentwicklungsprojekte – Neubau, Ausbau und Umbau ländlicher Dienstleistungseinrichtungen und Gemeinschaftsanlagen
(Private bis 200 T€ und Gemeinde bis 500 T€ Förderung).

-       Gebäude – Umnutzung, Erhaltung und Rückbau
(verschiedene Fördermaßstäbe zw. 100 T€ und 500 T€)

-       Gebäude – Anpassung an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten
(Private bis 200 T€ und Gemeinde bis 500 T€ Förderung).

-       Fläche – Flurbereinigung –
(bis zu 75  Förderung).

-       Wege – Neubau und Befestigung
(verschiedene Fördertatbestände zw. 25 % bis max. 63 %)

 

Die genauen strategischen Schwerpunkte und inhaltlichen Aussagen des Dorfentwicklungsplanes werden sich im Zuge der Erarbeitung und der damit einhergehenden Akteursbeteiligung (alle Gemeinden, Bürger, Betriebe, Institutionen usw.) entwickeln.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

 

·         Die Antragstellung zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm wird befürwortet und positiv begleitet.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: