Information und Zustimmung zum Antragsverfahren der Samtgemeinde Oderwald zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm
Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 20.04.2016
beschlossen, per 30.06.2016 einen Antrag auf Aufnahme der Samtgemeinde Oderwald
(alle Mitgliedsgemeinden) in das Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung
(ZILE) beim Amt für Landesentwicklung zu stellen.
Mit dieser Richtlinie werden die raumbezogenen Maßnahmen Dorferneuerung
und Flurbereinigung sowie investive Einzelmaßnahmen zusammengeführt und um die
Förderung von ländlichen Entwicklungskonzepten und Regionalmanagement
erweitert. Die Gemeinden erhalten Anreize, gemeinsam ländliche
Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und werden bei deren Entwicklung
unterstützt. Unter Beteiligung der Bürger in den Gemeinden sollen
Entwicklungspotentiale sowie Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum aufgezeigt
und in Gang gesetzt werden. Dabei sollen die ländlichen Regionen als
Einheit betrachtet und für deren Entwicklung verschiedene Fördermaßnahmen in
einem integrierten Ansatz zusammengeführt werden.
Im Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm wird der
Entwicklungszusammenhang aller Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald
dargestellt. Das Planungsbüro merkWATT GmbH hat die Antragsvorbereitung
unterstützt und dabei in vielen Teilen auch die Erkenntnisse der Projektstudie
„Oderwald sozial“ in den Förderantrag eingebunden
Verfahrensablauf
bis zu einer möglichen Projektförderung:
- Bis 30.06.2016 Antragstellung zur Aufnahme in das Förderprogramm.
- Ca. 1. Quartal 2017 Entscheidung über den Antrag.
- In 2017 erfolgt bei positiver Entscheidung dann die Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes über das gesamte Samtgemeindegebiet in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Fachbüro (Dauer ca. 1 Jahr).
- Ca. Anfang/Mitte 2018 Anträge auf Projektförderung.
Wesentliche Fördertatbestände:
- Dorfentwicklungsplan und Umsetzungsbegleitung (bis zu 75 % Förderung).
-
Dorfentwicklungsprojekte – Neubau, Ausbau und
Umbau ländlicher Dienstleistungseinrichtungen und Gemeinschaftsanlagen
(Private bis 200 T€ und Gemeinde bis 500 T€ Förderung).
-
Gebäude – Umnutzung, Erhaltung und Rückbau
(verschiedene Fördermaßstäbe zw. 100 T€ und 500 T€)
-
Gebäude – Anpassung an zeitgemäßes Wohnen und
Arbeiten
(Private bis 200 T€ und Gemeinde bis 500 T€ Förderung).
-
Fläche – Flurbereinigung –
(bis zu 75 Förderung).
-
Wege – Neubau und Befestigung
(verschiedene Fördertatbestände zw. 25 % bis max. 63 %)
Die genauen strategischen Schwerpunkte und inhaltlichen Aussagen des Dorfentwicklungsplanes werden sich im Zuge der Erarbeitung und der damit einhergehenden Akteursbeteiligung (alle Gemeinden, Bürger, Betriebe, Institutionen usw.) entwickeln.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.
·
Die Antragstellung zur Aufnahme in das
Dorfentwicklungsprogramm wird befürwortet und positiv begleitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: