Betreff
Gewässerentwicklung in der Gemarkung Cramme;
Maßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässer, hier: Zustimmung zur Beantragung einer Förderung gem. der Richtlinie zur Förderung von Fließgewässern in Niedersachsen.
Vorlage
C-XVII/111/2016
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Cramme hat sich in seiner Sitzung am 08.12.2014 mit der Gewässerentwicklung in der Gemarkung Cramme beschäftigt. Es bestand Einigkeit unter den Ratsmitgliedern, dass verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Fließgewässers durchgeführt werden sollten. Zur Finanzierung der Maßnahmen sollten Förderprogramme in Anspruch genommen werden, da die finanziellen Mittel der Gemeinde Cramme für derartige Maßnahmen nicht ausreichen.

 

Mit Runderlass vom 17.05.2016 hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Fließgewässerentwicklung erlassen.

 

Zweck dieser Richtlinie ist die landesweite Förderung der Wiederherstellung und Erhaltung der natürlichen Dynamik, Struktur und Funktionsfähigkeit von Fließgewässerlandschaften durch geeignete Vorhaben, um so die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu stärken. Die Förderung der Vorhaben erfolgt innerhalb der Gebietskulisse Fließgewässerentwicklung.

 

Gefördert werden können:

 

-       naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich

-       Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzanpflanzungen

-       Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren

-       Sonstige erforderliche Ausgaben, die im sachlichen Zusammenhang mit den vorgenannten vorhaben stehen, insbesondere Planungen, Zweckforschungen etc.

 

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 % bei einem Eigenanteil von 10 %.der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Erstattung, d. h. die Gemeinde Cramme muss bei den Ausgaben in Vorleistung gehen.

 

Förderanträge für das Jahr 2016 können nur noch bis zum 27.06.2016 eingereicht werden.

 

Die Antragsfristen für Fördermaßnahmen in 2017 werden noch bekannt gegeben.

 

Der Förderung muss ein konkreter Maßnahmenplan inkl. einer Kostenschätzung zugrunde liegen. Dieser Maßnahmenplan kann konkret nur durch ein qualifiziertes Planungsbüro erstellt werden. Der Inhalt und Umfang der Planung ergibt sich aus der vorliegenden Richtlinie sowie dem Leistungsbild und sollte vorab mit den zuständigen Sachbearbeitern des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz erörtert werden.

 

Die Beauftragung eines Planungsbüros sollte umgehend erfolgen, evtl. muss hierfür die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme  wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Die Gemeinde Cramme stellt  für das Jahr 2017 einen Zuwendungsantrag zur Förderung der Fließgewässerentwicklung in der Gemarkung Cramme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Fließgewässerentwicklung .

·         Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wird beantragt.

 

·         Es wird ein Planungbüro mit der Antragserstellung beauftragt .

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: