Maßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässer, hier: Zustimmung zur Beantragung einer Förderung gem. der Richtlinie zur Förderung von Fließgewässern in Niedersachsen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Cramme hat sich in seiner Sitzung am 08.12.2014 mit
der Gewässerentwicklung in der Gemarkung Cramme beschäftigt. Es bestand
Einigkeit unter den Ratsmitgliedern, dass verschiedene Maßnahmen zur
Verbesserung des Fließgewässers durchgeführt werden sollten. Zur Finanzierung
der Maßnahmen sollten Förderprogramme in Anspruch genommen werden, da die
finanziellen Mittel der Gemeinde Cramme für derartige Maßnahmen nicht
ausreichen.
Mit Runderlass vom 17.05.2016 hat das Ministerium für Umwelt, Energie und
Klimaschutz eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der Fließgewässerentwicklung erlassen.
Zweck dieser Richtlinie ist die landesweite Förderung der
Wiederherstellung und Erhaltung der natürlichen Dynamik, Struktur und
Funktionsfähigkeit von Fließgewässerlandschaften durch geeignete Vorhaben, um
so die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu stärken. Die Förderung
der Vorhaben erfolgt innerhalb der Gebietskulisse Fließgewässerentwicklung.
Gefördert werden können:
-
naturnahe
Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich
-
Anlage
von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie
Schutzanpflanzungen
-
Beseitigung
und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren
-
Sonstige
erforderliche Ausgaben, die im sachlichen Zusammenhang mit den vorgenannten
vorhaben stehen, insbesondere Planungen, Zweckforschungen etc.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 % bei einem Eigenanteil von 10
%.der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der
Erstattung, d. h. die Gemeinde Cramme muss bei den Ausgaben in Vorleistung
gehen.
Förderanträge für das Jahr 2016 können nur noch bis zum 27.06.2016
eingereicht werden.
Die Antragsfristen für Fördermaßnahmen in 2017 werden noch bekannt gegeben.
Der Förderung muss ein konkreter Maßnahmenplan inkl. einer Kostenschätzung zugrunde liegen. Dieser Maßnahmenplan kann konkret nur durch ein qualifiziertes Planungsbüro erstellt werden. Der Inhalt und Umfang der Planung ergibt sich aus der vorliegenden Richtlinie sowie dem Leistungsbild und sollte vorab mit den zuständigen Sachbearbeitern des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz erörtert werden.
Die Beauftragung eines
Planungsbüros sollte umgehend erfolgen, evtl. muss hierfür die Genehmigung des
vorzeitigen Maßnahmenbeginns
vorliegen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten,
folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Die
Gemeinde Cramme stellt für das Jahr 2017
einen Zuwendungsantrag zur Förderung der Fließgewässerentwicklung in der
Gemarkung Cramme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der Fließgewässerentwicklung .
·
Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wird
beantragt.
·
Es wird ein Planungbüro mit der Antragserstellung
beauftragt .
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: