Sachverhalt:
Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 erfolgt nur eine Änderung des Stellenplanes der Samtgemeinde Oderwald durch den 1. Nachtragsstellenplan. Eine Veränderung der Haushaltsplansummen erfolgt nicht.
Gleichzeitig wird die beschlossene 1. Änderung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald und die beschlossene 1. Änderung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb der Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald haushaltsrechtlich dargestellt.
Die Änderung des Stellenplanes
(lfd-Nr. 31a und 32a) bezieht sich auf den Eingruppierungsanspruch für die
Küchenhilfen in der Schulküche der Grundschule Börßum. Zur weiteren Erläuterung
verweise ich auch die DS-Nr. 414/2016.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 incl. Stellenplan
2016, wird erlassen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: