Betreff
Nordharzverbundsystem;
Antrag der Harzwasserwerke GmbH auf Neufassung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Nordharzverbundsystem
Vorlage
SG-IX/420/2016
Art
Informationsvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

 

Die Harzwasserwerke GmbH betreibt im Nordharz die Oker-, Grane- und Innerstetalsperre mit den Beileitungssystemen Oker-Grane-Stollen und Innerste-Druckrohrleitung sowie den Ableitungen Dammgraben, Schalker Graben und Gose.

 

Die für die oben genannten Anlagen im Nordharzverbundsystem erteilten befristeten Wasserrechte laufen zum 31.12.2017 aus.

 

Daher hat die Harzwasserwerke GmbH am 25.04.2016 einen Antrag auf Neufassung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Nordharzverbundsystem gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2048 gestellt.

 

Es ist geplant, die drei Talsperren einschließlich der genannten Anlagen weiter zu betreiben und den Betrieb aufgrund neuester Daten und Erkenntnisse zu optimieren (neue Betriebspläne). Damit soll eine geringfügige Erhöhung der Rohwasserentnahme zur Trinkwassergewinnung einhergehen. Zudem sollen die Hochwasserrückhalteräume vergrößert und der Talsperrenbetrieb insgesamt ökologischer ausgerichtet werden.

 

Für die Neubewilligung Nordharzverbundsystem sind anlagenbezogene oder bauliche Themenbereiche kein Bestandteil, da an den planfestgestellten Anlagen, Gebäuden und Bauwerken keine Veränderungen oder Umbauten erfolgt sind und somit diese auch nicht zur Neubewilligung anstehen. Da eine Stauniederlegung der planfestgestellten Talsperren nicht zur Debatte steht, ist die anstehende Neubewilligung der betrieblichen Steuerungen für den Weiterbetrieb der Talsperren unbedingt erforderlich.

 

Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Antragsunterlagen, die im Internet ab 14.06.2016 unter folgender Adresse veröffentlicht sind:

 

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/oeffentliche bekanntmachungen/.,

 

zu entnehmen.

 

Die Samtgemeinde Oderwald ist von dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit Schreiben vom 25.05.2016 aufgefordert, eine Stellungnahme bis zum 27.07.2016 abzugeben. Eine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31.08.2016 wurde am 03.06.2016 beantragt.

 

Die Stellungnahme der Samtgemeinde Oderwald wird in Absprache mit dem Landkreis Wolfenbüttel und dem Wasserverband Peine zur nächsten Samtgemeinderatssitzung am 17.08.2016 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: