Sachverhalt:
Mit Antrag vom 25.05.2016 teilte der Pfarrverband Wolfenbüttel-Halchter mit Ohrum und Dorstadt mit, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2015 ein erhebliches Defizit von 1.176,11 Euro besteht. Um die Unterhaltung des Friedhofs in Dorstadt auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Pfarrverband einen Defizitausgleich in Höhe des entstandenen Defizits. Begründet wird der Antrag mit der geringen Anzahl der Nutzungsverträge in den vergangenen Jahren. Die Gebührenordnung bewegt sich im normalen Rahmen; die Bewirtschaftungskosten sind auf das zwingend notwendige reduziert worden.
Laut Auskunft des ev.-luth. Probsteiverbandes Salzgitter-Wolfenbüttel-Bad Harzburg wurde die Friedhofsrücklage im Jahr 2013 komplett aufgebraucht, so dass die Defizite der Haushaltsjahre 2014 und 2015 nicht mehr durch eine Rücklagenentnahme gedeckt werden können. Die Samtgemeinde Oderwald hat bereits im Jahre 2015 einen Defizitausgleich für den Friedhof Dorstadt für das Jahr 2014 in Höhe von 5.116,76 Euro übernommen.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich für das Jahr 2015 in Höhe von 1.176,11 Euro.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: