Betreff
Defizitausgleich 2015 für den Friedhof der ev.-luth. Kirchengemeinde in Dorstadt
Vorlage
SG-IX/427/2016
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 25.05.2016 teilte der Pfarrverband Wolfenbüttel-Halchter mit Ohrum und Dorstadt mit, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2015 ein erhebliches Defizit von 1.176,11 Euro besteht. Um die Unterhaltung des Friedhofs in Dorstadt auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Pfarrverband einen Defizitausgleich in Höhe des entstandenen Defizits. Begründet wird der Antrag mit der geringen Anzahl der Nutzungsverträge in den vergangenen Jahren. Die Gebührenordnung bewegt sich im normalen Rahmen; die Bewirtschaftungskosten sind auf das zwingend notwendige reduziert worden.

 

Laut Auskunft des ev.-luth. Probsteiverbandes Salzgitter-Wolfenbüttel-Bad Harzburg wurde die Friedhofsrücklage im Jahr 2013 komplett aufgebraucht, so dass die Defizite der Haushaltsjahre 2014 und 2015 nicht mehr durch eine Rücklagenentnahme gedeckt werden können. Die Samtgemeinde Oderwald hat bereits im Jahre 2015 einen Defizitausgleich für den Friedhof Dorstadt für das Jahr 2014 in Höhe von 5.116,76 Euro übernommen.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich für das Jahr 2015 in Höhe von 1.176,11 Euro.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: