Betreff
Ergänzung der Friedhofsordnung für den Friedhof der ev.-luth. Kirchengemeinde Seinstedt
Vorlage
SG-IX/039/2012
Art
Informationsvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

 

Der Kirchenvorstand der ev.-luth. Kirchengemeinde Seinstedt hat am 21.03.2012 die beigefügte Ergänzung der Friedhofsordnung Seinstedt gemäß § 53 Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald als zuständiger Träger zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesens vom 23.11.1927 vorgelegt.

 

Gemäß § 98 Abs. 1 Ziff. 6 NKomVG sind die Samtgemeinden für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.

 

Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                    Ergebnishaushalt                        Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:    

Gesamtausgaben:                   

Jährliche Folgekosten:            

Jährliche Abschreibungen: