Sachverhalt:
Nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) ist es vorgesehen, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung
gibt, welche insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung,
die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthält.
Die Neufassung der Geschäftsordnung erfolgte größtenteils
nach einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen
Spitzenverbände beschlossen haben und den Kommunen durch den Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als
Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurden.
Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die
Formulierungen der Geschäftsordnung des IX. Rates der Samtgemeinde Oderwald vom
15.02.2012. Es erfolgten lediglich Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:
§
1 Einberufung des Rates
Neufassung der Absätze 1, 2 und
3
Auf Grund der Umstellung auf die digitale Gremienarbeit
§ 5 Sachanträge
Satz 1 – Änderung des
Eingangszeitraumes für Anträge von 5 auf 10 Tage.
§ 16 Anfragen
Satz 2 – Änderung des
Anfragezeitraums von 3 auf 5 Tage
§ 18 Protokoll
Änderung Abs. 3
Die Änderungen sind in der anliegenden Muster-Geschäftsordnung rot gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die der Verwaltungsvorlage X/001/2016 beigefügte Geschäftsordnung
für den Rat sowie die Ausschüsse der Samtgemeinde Oderwald wird erlassen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: