Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Oderwald.
Vorlage
SG-X/002/2016
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Nach § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die Verfassung der Kommune wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.

 

Die Neufassung der Hauptsatzung erfolgte größtenteils nach einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen Spitzenverbände beschlossen haben und den Kommunen durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurden.

 

Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die Formulierungen der zurzeit gültigen Hauptsatzung der Samtgemeinde Oderwald. Es erfolgten lediglich Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:

 

§ 3 Ratszuständigkeit

 

Erhöhung der Wertgrenzen von derzeit 1.000,00 € auf 10.000,00 €

 

§ 8 Anregungen und Beschwerden an den Rat

 

Abs. 1 Satz 2 – Änderung der Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller von 20 auf 5

 

Abs. 3 – Ergänzung um „nach Kenntnisnahme durch den Samtgemeindeausschuss“

 

Die vorstehenden Änderungen sind in dem anliegenden Entwurf der Hauptsatzung rot gekennzeichnet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die der Verwaltungsvorlage X/002/2016 beigefügte Hauptsatzung der Samtgemeinde Oderawld wird erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: