Betreff
Erlass einer Geschäftsordnung.
Vorlage
F-XVIII/001/2016
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist es vorgesehen, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung gibt, welche insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthält.

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung erfolgte größtenteils nach einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen Spitzenverbände beschlossen haben, und den Kommunen durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurden.

 

Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die Formulierungen der Geschäftsordnung des XVII. Rates der Gemeinde Flöthe vom 10.11.2011. Es erfolgten lediglich Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:

 

§ 1 Einberufung des Rates

 

Neufassung der Absätze 1, 2 und 3

Auf Grund der Umstellung auf die digitale Gremienarbeit

 

§ 19 Protokoll

 

Änderung des Abs. 3

 

Die Änderungen sind in der anliegenden Muster-Geschäftsordnung rot gekennzeichnet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die der Verwaltungsvorlage XVIII/001/2016 beigefügte Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Flöthe wird erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: