Sachverhalt:
Nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) ist es vorgesehen, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung
gibt, welche insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung,
die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthält.
Die Neufassung der Geschäftsordnung erfolgte größtenteils
nach einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen
Spitzenverbände beschlossen haben, und den Kommunen durch den Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als
Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurden.
Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die
Formulierungen der Geschäftsordnung des XVII. Rates der Gemeinde Dorstadt vom
10.11.2011. Es erfolgten lediglich Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:
§
1 Einberufung des Rates
Neufassung des § 1
Auf Grund der Umstellung auf die digitale Gremienarbeit
§
5 Sachanträge
Satz 1 – Änderung des
Eingangszeitraumes für Anträge von 5 auf 10 Tage
§
16 Anfragen
Satz 2 – Änderung des
Anfragezeitraumes von 3 auf 5 Tage
§ 17 Einwohnerfragestunde
Abs. 1 – Ergänzung „und zum
Ende“.
§ 19 Protokoll
Abs. 3 – neuer Satz 1 und
Ergänzung im Satz 2
Auf Grund der Umstellung auf die digitale Gremienarbeit
Die
Änderungen sind in der anliegenden Muster-Geschäftsordnung rot gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die der Verwaltungsvorlage XVIII/001/2016 beigefügte
Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Dorstadt wird
erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: