Sachverhalt:
Nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) ist es vorgesehen, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung
gibt, welche insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung,
die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthält.
Die Neufassung der Geschäftsordnung erfolgte größtenteils
nach einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen
Spitzenverbände beschlossen haben, und den Kommunen durch den Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als
Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurden.
Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die
Formulierungen der Geschäftsordnung des XVII. Rates der Gemeinde Heiningen vom
29.07.2015. Es erfolgten Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:
§
1 Einberufung des Rates
Neufassung der Absätze 1, 2 und
3
Auf Grund der Umstellung auf die digitale Gremienarbeit
§§
5 Sachanträge und 16 Anträge
Redaktionelle Anpassung der
Fristen.
§ 18 Protokoll
Änderung des Abs. 3
Die Änderungen sind in der anliegenden
Muster-Geschäftsordnung rot gekennzeichnet. Die zu ersetzenden Passagen sind
durchgestrichen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die der Verwaltungsvorlage XVIII/001/2016 beigefügte
Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Heiningen wird
erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: